Illustration einer Glühbirne

Vereine, NGOs, Stiftungen: Tipps für die richtige Kontoführung

Gemeinnützige Organisationen leben von Ideen, Spenden und der Arbeit Freiwilliger. Eher unbeliebt sind Posten mit Verwaltungsaufgaben wie die Kontoführung. Dabei sind diese essenziell. Ein Leitfaden für alle, die das Kleingedruckte lesen müssten.

Etwa 11.000 Konten von gemeinnützigen, sozialen oder aktivistischen Organisationen führt die GLS Bank. Das macht uns laut Tageszeitung taz zur „Hausbank der deutschen Zivilgesellschaft“. In Vereinen, NGOs und Stiftungen arbeiten Menschen, die am Wochenende, in ihrer Freizeit, zwischen Care- und Lohnarbeit Einsatz für die Gesellschaft zeigen. Häufig fehlt ihnen die Zeit für „das Kleingedruckte“, also für die rechtlichen Rahmenbedingungen der Buchhaltung.

Als Bank dürfen wir in diesen Fragen nicht beraten. Hier müssen externe Fachpersonen zu Rate gezogen werden. Aber wir möchten, dass unsere Kund*innen gut informiert sind. Deswegen sind hier drei Tipps für die gute Kontoführung.

Tipp 1

Wissen, was ein „wirtschaftlich Berechtigter“ (wB) ist

Ein wB im Sinne des Gesetzes ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle die Organisation letztlich steht. Dabei gibt es verschiedene Modelle. Hier gilt: Diejenige Person ist wB, die eine Organisation kontrolliert oder wirtschaftlich von ihr „profi tiert“, also mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile oder der Stimmrechte hält.

Handelt es sich um einen gewählten Vorstand oder eine Geschäftsführung, nennt man diese Person dann „fiktiven“ wB. Verfügungsgewalt über das Konto hat der bzw. die Kontoinhaber*in oder eine von ihm bzw. ihr bevollmächtigte Person.

Tipp 2

Die Satzung aktuell halten

Viele Vereine werden einmal gegründet, es wird eine Satzung verfasst und dann geht es an die Arbeit. An die genauen Inhalte der Satzung denkt niemand mehr. Doch Banken müssen ihre Kund*innen und deren Geschäftstätigkeit kennen und ihre Kontoumsätze entsprechend auf Glaubwürdigkeit überprüfen. Die Umsätze auf dem Konto müssen zur Satzung passen. Deswegen lautet unser Tipp: Vereine, NGOs und Stiftungen sollten ihre Satzung aktuell halten und Aktualisierungen der Bank mitteilen.

Tipp 3

Eine Person sollte via Mail und Telefon zu erreichen sein

Sollten die Bankmitarbeitenden Fragen bezüglich der Umsätze haben, ist es wichtig, dass sie die Kund*innen schnell erreichen – am besten binnen 24 Stunden. Deswegen lautet unser Tipp: Legen Sie eine zuständige Person fest, die erreichbar ist. Der Bank sollte stets deren aktuelle E-Mail-Adresse und Telefonnummer vorliegen. Die zuständige Person sollte auch das Postfach des Onlinebankings im Blick haben. Auch im Urlaub braucht es eine Vertretungsregelung.

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