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Zustimmen, bitte!

Zustimmen per E-Mail, im GLS Onlinebanking und manchmal auch noch per Brief? Wir geben zu: Die „Bitte bestätige die Bedingungen“-Nachrichten haben zugenommen. Das wirft Fragen auf. Es gibt jedoch gute Gründe dafür. 

Warum muss ich überhaupt aktiv zustimmen?

Früher haben Banken ihre Änderungen, zum Beispiel die der AGB, einfach mitgeteilt. Wenn Du nicht innerhalb von zwei Monaten widersprochen hast, warst Du automatisch damit einverstanden. Doch 2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: „Schweigen ist keine Zustimmung.“ Deswegen bitten Banken jetzt aktiv um Zustimmung – sei es bei neuen Geschäftsbedingungen, Preisänderungen oder nachhaltigeren Lösungen wie der GLS BankCard aus Holz.

Wie kann ich zustimmen?

Am einfachsten und schnellsten geht es online:  

  • GLS Onlinebanking: einloggen, Dateien downloaden, lesen, zustimmen, fertig!  
  • GLS Banking App: gleiches Procedere wie im GLS Onlinebanking. 

Falls Du nicht online zustimmst und weder das GLS Onlinebanking noch die GLS Banking App nutzt, müssen wir Dich per Brief um Deine Zustimmung bitten: Wir schicken Dir die Vertragstexte per Post zu, Du unterschreibst und sendest sie an uns zurück.  

Tipp: Wenn Du online zustimmst, bekommst Du keine Briefe und sparst Papier. Leider können wir im GLS Onlinebanking nicht anzeigen, welchen Bedingungen Du bereits zugestimmt hast. Auch eine extra Bestätigung verschicken wir nicht. Wenn Du Dir unsicher bist, kannst Du jederzeit bei uns nachfragen. 

Die GLS Banking App

Unsere App vereint unser Onlinebanking mit direkten Kontaktwegen. Praktische Funktionen erleichtern die Bedienung. Aktuelle Informationen, Zahlen und Beispiele aus der GLS Gemeinschaft machen deren Wirkung sichtbar. 

Und wenn ich einfach nichts mache?

Ohne Deine Zustimmung können wir die Änderungen nicht für Dich umsetzen – und das hat Folgen:  

  • Einige Leistungen und Services könnten für Dich nicht mehr verfügbar sein. 
  • In letzter Konsequenz müssen wir vielleicht sogar Dein GLS Konto kündigen. Nicht, weil wir das wollen, sondern weil die rechtliche Grundlage fehlt. 

Falls Du Dir unsicher bist oder Fragen hast, melde Dich bei uns. Wir erklären Dir, worum genau es geht. 

Ist das nicht wieder nur unnötige Bürokratie?

Uns ist bewusst, dass die Zusammenarbeit seit dem BGH-Urteil aufwendiger ist. Für Dich und für uns. Dennoch begrüßen wir dieses Urteil als GLS Bank grundsätzlich. Weil wir für Transparenz stehen. Und auch Du einen Vorteil davon hast: Änderungen treten nur in Kraft, wenn Du sie auch wirklich zur Kenntnis genommen hast.

Wie oft muss ich mit solchen Anfragen rechnen?

Die meisten Änderungen betreffen langfristige Vertragsbedingungen – sie kommen also nicht alle paar Wochen. Bei Änderungen der AGB und produktbezogenen Vereinbarungen informieren wir Dich spätestens zwei Monate, bevor diese wirksam werden sollen. 

Auf allen Wegen

  • Onlinebanking: Konten verwalten und Angebote abschließen unter im Onlinebanking
  • Postfach im Onlinebanking: Persönliche Inbox für sichere und schnelle Erreichbarkeit 
  • Selfservice und FAQ: Erste Adresse für Fragen und häufige Anliegen unter gls.de/service 
  • Kontaktformular: Digitaler Postweg für alle, die noch nicht Kund*innen sind: gls.de/kontakt 
  • Telefonservice Onlinebanking: Direkte Hilfe für Vorgänge im Onlinebanking; Mo – Fr 8:00 – 20:00 Uhr, Sa 9:00 – 14:00 Uhr, +49 234 5797 444 
  • Telefonservice Allgemein: Für alle Fragen rund um Service, Konten und Finanzierungen sowie für die Terminvereinbarung in den Filialen vor Ort; Mo – Do 8:30 – 17:00 Uhr, Fr 08:30 – 16:00 Uhr, Telefon: +49 234 5797 100 

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6 Antworten zu „Zustimmen, bitte!“

  1. Avatar von Gardy
    Gardy

    Wo ist der Button um zuzustimmen ?

    1. Avatar von Silke Bender
      Silke Bender

      Hallo Gardy,
      wenn Du zustimmen möchtest, logge Dich bitte in Dein GLS Onlinebanking ein, lade die Dateien herunter, lese sie – und danach kannst Du zustimmen. In der GLS Banking App ist es das gleiche Procedere.
      Beste Grüße aus Bochum
      Silke Bender vom Blogteam

  2. Avatar von Gerd Flint
    Gerd Flint

    Was ist ein Urteil wert, wenn die Alternative letztlich ist: zustimmen oder Du wirst gekündigt?! Wer kann sich denn das ganze Gedruckte so durchlesen, daß er auch versteht, um was es wirklich geht. Eine formale Schein-Transparenz, sagt mir mein Rechtsgefühl. Wenn es also nicht ohne Zustimmung geht, dann nicht aus Überzeugung, sondern eher aus konstruktiver Resignation.

    1. Avatar von Rouven Kasten
      Rouven Kasten

      Lieber Gerd, eine Zustimmung zu Bankdienstleistungen unterliegt regulatorischen Vorgaben, etwa zur Geldwäscheprävention oder Datenschutz. Diese Regeln dienen dem Schutz von Kund*innen und dem Finanzsystem. Transparenz ist rechtlich vorgeschrieben, und wer Fragen hat, kann immer gern eine Auskunft erhalten. Grüße aus Bochum

  3. Avatar von Heike Kurtz
    Heike Kurtz

    Dieser Artikel landete heute in meiner Inbox. Ich habe auf keinen einzigen Link geklickt und mir die Mühe gemacht, ihn über die Website der Bank ausfindig zu machen, denn die Mailadresse und die URL hinter dem Link klangen ziemlich generisch (donotreply@wordpress.com und public-api.wordpress.com). Das sind Merkmale, vor denen in Seminaren zur Cybersicherheit immer wieder gewarnt wird.

    Vermutlich wäre es eine gute Idee, in Zeiten, in denen alle gegenüber Links in Mails extrem misstrauisch geworden sind, aussagekräftige Adressen zu verwenden, aus denen eindeutig hervorgeht, dass tatsächlich die GLS Bank dahintersteht.

    1. Avatar von Rouven Kasten
      Rouven Kasten

      Liebe Heike, Du hast mit dieser E-Mail-Adresse unser digitales GLS-Bank-Magazin abonniert. Daher solltest du jeden neuen Artikel von uns damit erhalten. Grüße aus Bochum

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