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Zustimmen, bitte!

Zustimmen per E-Mail, im GLS Onlinebanking und manchmal auch noch per Brief? Wir geben zu: Die „Bitte bestätige die Bedingungen“-Nachrichten haben zugenommen. Das wirft Fragen auf. Es gibt jedoch gute Gründe dafür. 

Warum muss ich überhaupt aktiv zustimmen?

Früher haben Banken ihre Änderungen, zum Beispiel die der AGB, einfach mitgeteilt. Wenn Du nicht innerhalb von zwei Monaten widersprochen hast, warst Du automatisch damit einverstanden. Doch 2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: „Schweigen ist keine Zustimmung.“ Deswegen bitten Banken jetzt aktiv um Zustimmung – sei es bei neuen Geschäftsbedingungen, Preisänderungen oder nachhaltigeren Lösungen wie der GLS BankCard aus Holz.

Wie kann ich zustimmen?

Am einfachsten und schnellsten geht es online:  

  • GLS Onlinebanking: einloggen, Dateien downloaden, lesen, zustimmen, fertig!  
  • GLS Banking App: gleiches Procedere wie im GLS Onlinebanking. 

Falls Du nicht online zustimmst und weder das GLS Onlinebanking noch die GLS Banking App nutzt, müssen wir Dich per Brief um Deine Zustimmung bitten: Wir schicken Dir die Vertragstexte per Post zu, Du unterschreibst und sendest sie an uns zurück.  

Tipp: Wenn Du online zustimmst, bekommst Du keine Briefe und sparst Papier. Leider können wir im GLS Onlinebanking nicht anzeigen, welchen Bedingungen Du bereits zugestimmt hast. Auch eine extra Bestätigung verschicken wir nicht. Wenn Du Dir unsicher bist, kannst Du jederzeit bei uns nachfragen. 

Die GLS Banking App

Unsere App vereint unser Onlinebanking mit direkten Kontaktwegen. Praktische Funktionen erleichtern die Bedienung. Aktuelle Informationen, Zahlen und Beispiele aus der GLS Gemeinschaft machen deren Wirkung sichtbar. 

Und wenn ich einfach nichts mache?

Ohne Deine Zustimmung können wir die Änderungen nicht für Dich umsetzen – und das hat Folgen:  

  • Einige Leistungen und Services könnten für Dich nicht mehr verfügbar sein. 
  • In letzter Konsequenz müssen wir vielleicht sogar Dein GLS Konto kündigen. Nicht, weil wir das wollen, sondern weil die rechtliche Grundlage fehlt. 

Falls Du Dir unsicher bist oder Fragen hast, melde Dich bei uns. Wir erklären Dir, worum genau es geht. 

Ist das nicht wieder nur unnötige Bürokratie?

Uns ist bewusst, dass die Zusammenarbeit seit dem BGH-Urteil aufwendiger ist. Für Dich und für uns. Dennoch begrüßen wir dieses Urteil als GLS Bank grundsätzlich. Weil wir für Transparenz stehen. Und auch Du einen Vorteil davon hast: Änderungen treten nur in Kraft, wenn Du sie auch wirklich zur Kenntnis genommen hast.

Wie oft muss ich mit solchen Anfragen rechnen?

Die meisten Änderungen betreffen langfristige Vertragsbedingungen – sie kommen also nicht alle paar Wochen. Bei Änderungen der AGB und produktbezogenen Vereinbarungen informieren wir Dich spätestens zwei Monate, bevor diese wirksam werden sollen. 

Auf allen Wegen

  • Onlinebanking: Konten verwalten und Angebote abschließen unter im Onlinebanking
  • Postfach im Onlinebanking: Persönliche Inbox für sichere und schnelle Erreichbarkeit 
  • Selfservice und FAQ: Erste Adresse für Fragen und häufige Anliegen unter gls.de/service 
  • Kontaktformular: Digitaler Postweg für alle, die noch nicht Kund*innen sind: gls.de/kontakt 
  • Telefonservice Onlinebanking: Direkte Hilfe für Vorgänge im Onlinebanking; Mo – Fr 8:00 – 20:00 Uhr, Sa 9:00 – 14:00 Uhr, +49 234 5797 444 
  • Telefonservice Allgemein: Für alle Fragen rund um Service, Konten und Finanzierungen sowie für die Terminvereinbarung in den Filialen vor Ort; Mo – Do 8:30 – 17:00 Uhr, Fr 08:30 – 16:00 Uhr, Telefon: +49 234 5797 100 

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25 Antworten zu „Zustimmen, bitte!“

  1. Avatar von Klaus
    Klaus

    Ich habe die Erinnerunsgmail bekommen, ich habe derzeit aber nur Anteil, kein Online Banking und keine App.
    Wo kann ich den Link zu den Änderungen finden?

    1. Avatar von Silke Bender
      Silke Bender

      Hallo Klaus,
      wenn Du weder Onlinebanking noch GLS Banking App nutzt, ist eine digitale Zustimmung leider nicht möglich. Wir senden Dir aber im August ein Schreiben zur Zustimmung mit einer Zusammenfassung sowie einem Coupon zur Zustimmung zu. Diesen Coupon kannst du uns gern auf dem Postweg zurücksenden. Alternativ kannst Du ab dem Erhalt des Schreibens im August auch telefonisch zustimmen.
      Beste Grüße aus Bochum
      Dein Bank Magazin Team

  2. Avatar von Lothar Schaffer
    Lothar Schaffer

    Hallo,
    ich hatte das Konto gekündigt und warte auf die Auszahlung meiner Mitgliedseinlage. Muss ich denn trotzdem noch „aktiv“ sein?

    1. Avatar von Silke Bender
      Silke Bender

      Hallo Lothar Schaffer,
      wenn Du nur gekündigte Anteile besitzt, ist eine Zustimmung nicht notwendig. Erst wenn Du neue Angebote abschließen würdest, wäre es notwendig, den neuen Vertragsbedingungen zuzustimmen.
      Danke für die Frage und herzliche Grüße
      Dein Bank Magazin Team

  3. Avatar von Gertraud Behrendt
    Gertraud Behrendt

    Onlinebanking nutze ich gar nicht, habe also kein Konto online. Warum kann ich nicht per Mail zustimmen?
    Wenn das Prozedere Geldwäsche unterbinden soll, warum nimmt Deutschland einen Spitzenplatz bei der Geldwäsche ein? Und an all diesen Geschäften sind auch Banken beteiligt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Gertraud

    1. Avatar von Silke Bender
      Silke Bender

      Hallo Gertraud Behrendt,
      leider wird eine Zustimmung per E-Mail nicht als rechtlich verbindlich angesehen. Daher bieten wir im ersten Schritt eine Zustimmung im Onlinebanking an. Im August werden wir Dir die Unterlagen aber noch einmal per Post zusenden. Dann kannst Du entweder per Coupon ebenfalls auf dem Postweg oder telefonisch zustimmen.
      Hilft das weiter?
      Herzliche Grüße von Deinem Bank Magazin Team

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