Flüchtlingspaten Syrien – Verpflichtungserklärung. Landesaufnahmeprogramm.
Diese beiden spröden Bürokratenworte haben für Syrer eine ganz besondere Bedeutung. Denn nur, wenn jemand dafür bürgt, fünf Jahre für den Lebensunterhalt und die Miete eines aus Syrien nachgeholten Angehörigen aufzukommen, ist ein Visum für die Einreise möglich. Das erlauben Landesaufnahmeprogramme* zurzeit in vier Bundesländern und in Berlin. Neben dem regulären Familiennachzug, der oft bis zu zwei Jahre dauert und immer mehr Syrern wegen fehlendem Asylstatus verwehrt wird, bieten sie die einzige legale und auch rasche Möglichkeit, aus Syrien nach Deutschland zu kommen.
Doch viele Menschen schrecken vor der Last einer Bürgschaft zurück. Die „Flüchtlingspaten Syrien“ stemmen diese gemeinsam mit einer Vielzahl von Spenderinnen und Spendern. Aus den Spendengeldern zahlt der Berliner Verein die Kosten aus der Bürgschaft. Außerdem vermittelt er Bürgen und kümmert sich um die Integration der Neuankömmlinge. Wie kam es dazu?
Viele Freunde
„Da kamen zwei Köpfe zusammen“, erinnert sich Martin Keune, einer der beiden Initiatoren. „Meine Frau und ich wurden von zwei syrischen Männern, die bei uns wohnten, gefragt, ob wir ihre Eltern nicht über eine Verpflichtungserklärung aus Syrien herausholen könnten.“ Von einer Flüchtlingsinitiative erfuhr er von Ulrich Karpenstein, der zur gleichen Zeit für ein krankes syrisches Kind und dessen Mutter ebenfalls Verpflichtungserklärungen abgeben wollte. Karpenstein hatte die „Flüchtlingspaten Syrien“ gegründet, um die Kosten auf viele Schultern zu verteilen. Keune, Inhaber einer Werbeagentur, kannte Crowdfunding, Karpenstein hatte einen großen, bürgerlichen Freundeskreis. „Da habe ich vorgeschlagen, lass es nicht fünf, lass es 5.000 Freunde sein, dann können wir viel mehr Menschen aus Syrien herausholen!“, erzählt Keune.
Heute, eineinhalb Jahre danach, spenden rund 3.000 Patinnen und Paten regelmäßig 10 Euro oder mehr, durchschnittlich sind es 76.000 Euro im Monat. 159 Menschen sind im Programm, 86 davon bereits eingereist, weitere 60 sind auf dem Weg. Für Zeiten, in denen die Spenden vielleicht einmal nachlassen, werden Rücklagen angelegt. Die Zahlungen laufen über ein GLS Konto. „Wir haben uns ganz bewusst für die GLS Bank entschieden. Sie passt inhaltlich gut zu uns. Auch die Kundinnen und Kunden kommen wahrscheinlich aus einer ähnlichen Richtung wie die Menschen in unserem Verein“, meint Martin Keune.
600 Euro im Monat zahlen die „Flüchtlingspaten Syrien“ für Unterhalt und Miete eines Erwachsenen, 400 Euro für ein Kind. So sorgt der Verein dafür, dass der Verpflichtungsfall für die Bürgen nicht eintritt. Die Kosten für Krankheit und Pflege übernimmt das jeweilige Bundesland.
Ankommen, eingewöhnen, lernen
Was erwartet die Menschen nach der Ankunft? „Wir holen die Menschen am Flughafen ab“, erzählt Martin Keune. „Dabei spielen sich sehr bewegende Szenen ab.“ Oft haben die Angehörigen drei oder fünf Jahre in Angst gelebt, ob sie ihre zurückgelassenen Geschwister, Kinder oder Eltern jemals wiedersehen würden. Bald kommt dann der Schock des Verlusts. „Wenn die Geflüchteten merken, dass sie nicht nur Sicherheit und Frieden gewonnen haben, sondern ihr ganzes zurückliegendes Leben, alles, was sie sich aufgebaut haben, materiellen Besitz, berufliches Prestige, Sprachkenntnisse, kultureller Hintergrund, zurückgeblieben ist, ist das ein schwerer Schlag.“
Kurze Zeit nach der Ankunft gibt es das Willkommenstreffen im Laden des Vereins in Moabit. Hier wird auch Geschäftliches geregelt. Alle gemeinsam unterschreiben eine Vereinbarung, in dem die „Flüchtlingspaten Syrien“ erklären, für Lebensunterhalt und Miete aufzukommen. Im Gegenzug verpflichten sich die Neuankömmlinge zu wirtschaftlicher Transparenz, denn der gemeinnützige Verein darf nur bedürftige Menschen unterstützen. Außerdem dürfen sie keine Leistungen des Sozialamts oder des Jobcenters in Anspruch nehmen, weil diese dann die Bürginnen und Bürgen wegen der Kosten in die Pflicht nehmen würden.
„Wir erwarten auch, dass alle an unseren Sprachkursen teilnehmen“, sagt Keune. „In den Kursen schauen wir, wie es den Menschen geht, ob sie medizinische oder psychologische Hilfe benötigen, wie es in der Familie und in der Wohnung läuft.“ Und es zeigt sich, wer schneller lernen kann. Diesen Menschen finanziert der Verein weitere Sprachkurse. „Denn je schneller jemand Deutsch kann, umso schneller kann er studieren, umso schneller hat er einen Beruf, umso schneller ist er oder sie wieder aus unserer finanziellen Obhut heraus. Das ist volkswirtschaftlich gerechnet ein gutes Geschäft für alle Beteiligten“, meint Keune. Im Alltag unterstützen Familienlotsen die Neuankömmlinge beim Eingewöhnen. „So kann Integration funktionieren“, sagt er. „Wenn es uns gelingt, die Menschen in ihren eigenen Familien unterzubringen und in unserer Gesellschaft zu verwurzeln.“
Rund 40 Familienlotsen, Sprachlehrerinnen und -lehrer und Mitglieder arbeiten ehrenamtlich für den Verein. Einzig Katrin Albrecht arbeitet als angestellte Geschäftsführerin und koordiniert alle anfallenden Aufgaben.
Wer wird unterstützt?
Täglich erhalten die Flüchtlingspaten zehn bis 15 Anfragen. Jede verbunden mit einer schlimmen Situation, zum Teil auch mit furchtbaren Bildern. Fünf bis zehn Menschen holt der Verein jeden Monat nach. Wer kommen kann, wird auf der Grundlage verschiedener Kriterien entschieden. Zunächst einmal müssen die Spendenmittel für den Unterhalt vorliegen und der/die Angehörige muss ein Jahr in Berlin oder Brandenburg gemeldet sein. Danach wird die konkrete Gefährdung vor Ort geprüft. Das übernehmen Fachleute der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) mit sehr guten Kenntnissen der Situation des jeweiligen Herkunftsortes in Syrien. Berücksichtigt wird auch die Situation des hiesigen Angehörigen. „Sie sind alle motiviert, die Integration in Deutschland zu unterstützen“, meint Martin Keune. Außerdem holen die Flüchtlingspaten möglichst keine kompletten Familien aus Syrien, sondern nur einzelne oder wenige Angehörige, um Familien zu vervollständigen. Ausschlaggebend ist die akute Gefährdung. Ist die Verpflichtungserklärung unterzeichnet, ist der Nachzug innerhalb von vier bis sechs Wochen möglich.
Von den Geretteten sind 40 Prozent Kinder, 40 Prozent Frauen und 20 Prozent – meist ältere – Männer. Es kommen Menschen mit ganz unterschiedlichem religiösen, kulturellem, sozialem und Bildungshintergrund, „vom kurdischen Ziegenhirten bis zur Uniprofessorin aus Damaskus“, so Keune. „Allen gemeinsam ist, dass ihnen die Trennung von der Familie jede Perspektive genommen hat.“
Wer bürgt?
Bürgen kann, wer in Deutschland gemeldet ist und über ein dauerhaftes monatliches Nettoeinkommen von mindestens 2.160 Euro verfügt. Bei Verheirateten kommen 800 Euro dazu, pro unterhaltspflichtigem Kind weitere 400 Euro. Bürgt man für ein Kind, liegt der Betrag um 400 Euro niedriger. Auch juristische Personen können bürgen. Unternehmen müssen dafür drei Jahre lang mehr als 50.000 Euro Gewinn nachweisen.
Zahlreiche Verpflichtungsgeberinnen und -geber kamen von sich aus auf die „Flüchtlingspaten Syrien“ zu. „Ich habe das Gefühl, dass ich so die 120 besten Leute dieses Landes kennengelernt habe“, berichtet Martin Keune. „Darunter sind bekannte Journalisten, Arbeiterinnen, die die Nachweise gerade so zusammenbekommen, Bundestagspolitiker, ein evangelischer Prälat und der Berlinale Direktor.“
Sinnvoll
Für Martin Keune sind die eineinhalb Jahre bei den Flüchtlingspaten Syrien „die anstrengendsten Jahre meines Lebens. Das will niemand auf Dauer machen. Aber dass wir Menschenleben retten können, ist auch einmal fünf Jahre Ausnahmezustand wert. Und ich habe noch nie in meinem Leben etwas gesellschaftlich Sinnvolleres gemacht.“
Mehr Infos zu Flüchtlingspaten
Helfen
Auf ihrer Website haben die „Flüchtlingspaten Syrien“ die Bürgschaft genau erklärt und häufige Fragen zu ihrer Arbeit beantwortet. Außerdem könnt ihr auf der Website auch online spenden. Dringend gesucht werden außerdem Wohnungen in Berlin.
*Landesaufnahmeprogramm
Landesaufnahmeprogramme können von den Innenministern der Länder per Verordnung beschlossen werden. Solche Programme gibt es zurzeit in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen, in anderen Bundesländern sind sie ausgelaufen. Die Programme können jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden. Die Landesaufnahmeprogramme ermöglichen Menschen aus Syrien mit einem engen Verwandten in Deutschland eine rasche Einreise. Der/die aufnehmende Angehörige muss im aufnehmenden Bundesland ein Jahr gemeldet sein. Voraussetzung ist, dass der öffentlichen Hand keine Kosten entstehen und sich ein Verpflichtungsgeber bereit erklärt, für den Lebensunterhalt des/der Aufzunehmenden aufzukommen. Landesaufnahmeprogramme können durch politische Arbeit, Gespräche mit Parlamentariern, Politikern und Parteien auf den Weg gebracht werden.
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Fotos: Martin Keune, sofern nicht anders gekennzeichnet.
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