Thomas Seidel

„Banken sind Gatekeeper des Finanzsystems“

Thomas Seidel

Thomas Seidel begann seine Karriere beim Bundeskriminalamt (BKA), wo er fast 13 Jahre für schwere und organisierte Kriminalität mit Schwerpunkt Geldwäsche zuständig war. Später arbeitete er in den Compliance-Abteilungen verschiedener Großbanken. Heute ist er bei einem Beratungsunternehmen mit Schwerpunkt Compliance und Geldwäschebekämpfung tätig. Nebenberuflich gründete er die NGO antifiniancialcrime.org, Kundin der GLS Bank. Dort setzt er Projekte gegen Geldwäsche um, die in der Beratung nicht möglich wären, etwa zu Missbrauch von Jugendlichen durch kriminelle Netzwerke.

Bei dem Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind private Banken stark in eine staatlich-hoheitliche Aufgabe eingebunden, sagt Geldwäscheexperte Thomas Seidel. Das gäbe es bei keinem anderen Straftatbestand. Wichtig wäre zu erforschen, welche Regulatorik wirklich wirksam ist.

Wie groß ist das Problem der Geldwäsche in Deutschland und warum treibt Sie das Thema so stark an?

Geldwäschebekämpfung hat für mich eine starke Gerechtigkeitskomponente. Während wir in Staat und Gesellschaft viel über fehlende Gelder für soziale Leistungen sprechen, gelingt es uns verhältnismäßig wenig, kriminell erworbenes Vermögen konsequent einzuziehen. In Europa schätzt Europol die Gewinne der organisierten Kriminalität auf etwa 188 Milliarden Euro jährlich, wovon weniger als zwei Prozent von den Behörden gesichert werden. Deutschlandweit wird das Volumen der Geldwäsche auf rund 100 Milliarden Euro geschätzt. Diese Erhebung stammt ursprünglich aus einer Studie der Universität Halle-Wittenberg aus 2016. Die Methodik der Studie ist umstritten, aber es gibt aktuell keine bessere.

Das stellt uns vor weitere Herausforderungen: Klare Aussagen zu der tatsächlichen Höhe pro Jahr sind schwierig. Das Bundeskriminalamt veröffentlicht zum Beispiel regelmäßig das “Lagebild Organisierte Kriminalität”. Die darin ausgewiesenen Zahlen beziehen sich jedoch nur auf die durchgeführten Ermittlungen im Berichtszeitraum, also das Hellfeld. Wir bräuchten hier mehr evidenzbasierte Forschung.

Worin besteht die Rolle einer Bank beim Thema Geldwäsche?

Banken sind als sogenannte “Gatekeeper” des Finanzsystems wichtig bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Das ist eine Art Public-Private-Partnership zwischen Strafverfolgung und Finanzindustrie. Banken müssen eine Vielzahl gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher und interner Vorgaben erfüllen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.

Die Anforderungen ergeben sich aus Gesetzen wie dem Geldwäschegesetz (GwG), dem Kreditwesengesetz (KwG) und EU-Vorgaben, etwa der neuen “Anti-Money Laundering”-Verordnung (AML), die ab 2027 gilt. Die aufsichtsrechtlichen Maßnahmen sind enorm, wohl auch als Konsequenz aus Skandalen wie Wirecard.

Es gibt keinen anderen Straftatbestand, bei dem private Unternehmen so stark in eine staatlich-hoheitliche Aufgabe – hier die Strafverfolgung – eingebunden werden. Die Idee war, dass Banken an der Schnittstelle, an der versucht wird, Vermögen aus Straftaten in den legalen Wirtschaftskreislauf einzubringen, eingreifen können. Banken haben daher den Auftrag, verdächtige Finanzströme zu identifizieren und den zuständigen Stellen, zum Beispiel der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, kurz FIU für „Financial Intelligence Unit“, zu melden. So sollen die Strafverfolgungsbehörden erfolgreich ermitteln können.

Wie haben sich die Regularien in den vergangenen Jahren entwickelt und welche Handlungsempfehlungen ergeben sich daraus für die Beteiligten?

Es gibt mehr Prüfungen, die mittlerweile auch stringentere und schärfere Konsequenzen für die Banken haben. Das können Bußgelder, die Einsetzung eines Monitors [Anm.d.Red.: Aufsichtsperson der Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) in der Bank], organisatorische Anforderungen oder Kundenbeschränkungen sein. Die Anzahl der Verdachtsmeldungen hat massiv zugenommen, zum Teil auch die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Häuser. Zukünftig werden wir eine stärker datengetriebene Aufsicht erleben.

Die komplexen Muster der Geldwäsche, wie sie in Skandalen wie Cum-Ex, Panama Papers oder den Laundromats vorkamen, wurden in der Vergangenheit allerdings selten von Banken erkannt, sondern eher von Journalist*innen oder Whistleblowern. Ob die heutige Regulatorik mit Blick auf das ursprüngliche Ziel, nämlich die Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Geldwäsche über die Identifizierung verdächtiger Finanzströme im aktuellen System noch angemessen ist, darüber muss man diskutieren. Vor allem sollte man die Wirkweise dieser Regeln messen.

Für die verpflichteten Unternehmen muss man aber sagen: Das, was heute an gesetzlichen Anforderungen da ist, muss erfüllt werden – da gibt es keinen Handlungsspielraum.

Aber man kann sich innerhalb der aktuellen Regelungslage bewegen. Die jeweilige Bank kann abhängig von ihrer spezifischen Kunden- und Geschäftsstruktur den sogenannten “risikobasierten Ansatz” für sich bestmöglich umsetzen. Also abhängig von den spezifischen Produkt-, Organisations- und Kundenstrukturen risikobasiert entscheiden, Aufwände zu erhöhen oder zu reduzieren.

Außerdem ist Kommunikation und Transparenz zwischen Bank und Kunde enorm wichtig, insbesondere in den sogenannten Know-Your-Customer-Prozessen (KYC). Die Kommunikation mit dem Kunden ist aber im konkreten Verdachtsfall eingeschränkt. Hier gilt das sogenannte “Tipping-Off”-Verbot (§ 47 GwG).

Andersherum herrscht auch auf Kundenseite ein Mitwirkungsgebot, insbesondere im Rahmen der angesprochenen KYC-Prozesse. Auf Anfragen der Bank, Bitten um Dokumentation oder andere Formen der Kontaktaufnahme sollte zeitnah geantwortet werden, die angegebene Kontaktperson ansprechbar sein. Insbesondere bei NGOs und Spendenkonten, häufig auch mit internationalem Kontext gilt: Geschäftsmodelle und Mittelherkunft müssen transparent sein und zu den Transaktionen der Organisation passen.

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