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Zustimmen, bitte!

Zustimmen per E-Mail, im GLS Onlinebanking und manchmal auch noch per Brief? Wir geben zu: Die „Bitte bestätige die Bedingungen“-Nachrichten haben zugenommen. Das wirft Fragen auf. Es gibt jedoch gute Gründe dafür. 

Warum muss ich überhaupt aktiv zustimmen?

Früher haben Banken ihre Änderungen, zum Beispiel die der AGB, einfach mitgeteilt. Wenn Du nicht innerhalb von zwei Monaten widersprochen hast, warst Du automatisch damit einverstanden. Doch 2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: „Schweigen ist keine Zustimmung.“ Deswegen bitten Banken jetzt aktiv um Zustimmung – sei es bei neuen Geschäftsbedingungen, Preisänderungen oder nachhaltigeren Lösungen wie der GLS BankCard aus Holz.

Wie kann ich zustimmen?

Am einfachsten und schnellsten geht es online:  

  • GLS Onlinebanking: einloggen, Dateien downloaden, lesen, zustimmen, fertig!  
  • GLS Banking App: gleiches Procedere wie im GLS Onlinebanking. 

Falls Du nicht online zustimmst und weder das GLS Onlinebanking noch die GLS Banking App nutzt, müssen wir Dich per Brief um Deine Zustimmung bitten: Wir schicken Dir die Vertragstexte per Post zu, Du unterschreibst und sendest sie an uns zurück.  

Tipp: Wenn Du online zustimmst, bekommst Du keine Briefe und sparst Papier. Leider können wir im GLS Onlinebanking nicht anzeigen, welchen Bedingungen Du bereits zugestimmt hast. Auch eine extra Bestätigung verschicken wir nicht. Wenn Du Dir unsicher bist, kannst Du jederzeit bei uns nachfragen. 

Die GLS Banking App

Unsere App vereint unser Onlinebanking mit direkten Kontaktwegen. Praktische Funktionen erleichtern die Bedienung. Aktuelle Informationen, Zahlen und Beispiele aus der GLS Gemeinschaft machen deren Wirkung sichtbar. 

Und wenn ich einfach nichts mache?

Ohne Deine Zustimmung können wir die Änderungen nicht für Dich umsetzen – und das hat Folgen:  

  • Einige Leistungen und Services könnten für Dich nicht mehr verfügbar sein. 
  • In letzter Konsequenz müssen wir vielleicht sogar Dein GLS Konto kündigen. Nicht, weil wir das wollen, sondern weil die rechtliche Grundlage fehlt. 

Falls Du Dir unsicher bist oder Fragen hast, melde Dich bei uns. Wir erklären Dir, worum genau es geht. 

Ist das nicht wieder nur unnötige Bürokratie?

Uns ist bewusst, dass die Zusammenarbeit seit dem BGH-Urteil aufwendiger ist. Für Dich und für uns. Dennoch begrüßen wir dieses Urteil als GLS Bank grundsätzlich. Weil wir für Transparenz stehen. Und auch Du einen Vorteil davon hast: Änderungen treten nur in Kraft, wenn Du sie auch wirklich zur Kenntnis genommen hast.

Wie oft muss ich mit solchen Anfragen rechnen?

Die meisten Änderungen betreffen langfristige Vertragsbedingungen – sie kommen also nicht alle paar Wochen. Bei Änderungen der AGB und produktbezogenen Vereinbarungen informieren wir Dich spätestens zwei Monate, bevor diese wirksam werden sollen. 

Auf allen Wegen

  • Onlinebanking: Konten verwalten und Angebote abschließen unter im Onlinebanking
  • Postfach im Onlinebanking: Persönliche Inbox für sichere und schnelle Erreichbarkeit 
  • Selfservice und FAQ: Erste Adresse für Fragen und häufige Anliegen unter gls.de/service 
  • Kontaktformular: Digitaler Postweg für alle, die noch nicht Kund*innen sind: gls.de/kontakt 
  • Telefonservice Onlinebanking: Direkte Hilfe für Vorgänge im Onlinebanking; Mo – Fr 8:00 – 20:00 Uhr, Sa 9:00 – 14:00 Uhr, +49 234 5797 444 
  • Telefonservice Allgemein: Für alle Fragen rund um Service, Konten und Finanzierungen sowie für die Terminvereinbarung in den Filialen vor Ort; Mo – Do 8:30 – 17:00 Uhr, Fr 08:30 – 16:00 Uhr, Telefon: +49 234 5797 100 

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44 Antworten zu „Zustimmen, bitte!“

  1. Avatar von Alex Brühl
    Alex Brühl

    Hallo liebe GLS,
    Ich bin etwas enttäuscht mit dem Prozess. Das BGH-Urteil war im Sinne der Verbraucher*Innen und hilft entgegen der Willkür mancher Banken, die passive Kontoinhaber*Innen mit undurchsichtigen und unbegründeten Preiserhöhungen bombardierten.
    Ich verstehe vollkommen, dass manche Banken dies nun etwas herumdrehen und sagen der böse BGH zwinge Ihnen nun auf die Kund*Innen mit solchen Lapalien zu nerven und es sei ja am Ende nur eine reine Formalität, die abgeschlossen werden muss. So ist es aber nicht. Es findet eine Preis- und Leistungsveränderung zum Nachteil der Kund*Innen statt. Das ist weder eine Lapalie noch eine Formalität und ich fände es gut, wenn sich die GLS entsprechend positionierte.
    Solche Tricks werden bei Banken gebraucht, die ihre Kunden über den Umgang mit ihrem Geld täuschen und behaupten, sie seien günstiger, als sie am Ende sind. Ich bin aber gern bei der GLS, weil ich für einen positiven Effekt auch bereit bin etwas mehr zu zahlen und wenn die GLS mir sagt, dass die Kosten steigen und die Beiträge angepasst werden müssen, gehe ich mit. Kostenlose oder günstigere Konten gibt es überall. Ich bin nicht bei der GLS, weil ich mich darüber täuschen lasse, sie wäre günstig. Ich bin bei der GLS, weil ich bewusst höhere Kosten in Kauf nehme.
    Ich würde mich zumindest persönlich freuen, wenn die GLS in Zukunft Preis- und Leistungserhöhungen nicht wie andere Banken auf das „böse“ BGH-Urteil abwälzen und eine „mögliche Kündigung“ androhen, sollte diesen nicht zugestimmt werden. Besonders der Absatz „[…] nicht weil wir das wollen, sondern weil sonst die rechtliche Grundlage fehlt.“ wirkt doch sehr an den Haaren herbeigezogen. Die rechtliche Grundlage für die aktuellen Kontobedingungen sind offensichtlich ausreichend gewesen und soweit ich sehen kann, gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Änderungen, die einer Zustimmung bedürfen. Die Aussage dieses Absatzes ist also „Wir möchten zu den aktuellen Konditionen das Geschäftverhältnis nicht weiterführen.“ was folgerichtig dazu führt, dass dann kein rechtssicheres Geschäftsverhältnis besteht. Dies ist aber die Entscheidung der GLS und keine gesetzliche Vorgabe.
    Ich möchte mich nicht an Details aufhängen. Ich würde mich nur freuen, wenn die GLS wirklich transparent aufzeigt, dass die Unterstützer*Innen der GLS nunmal mehr mit höheren Kosten für ihre Entscheidung zu rechnen haben.

    Weiterhin vielen Dank für ihre Arbeit und haben Sie eine schöne Woche.

    Mit bestem Gruß,
    Alex Brühl

    1. Avatar von Silke Bender
      Silke Bender

      Hallo Alex Brühl,
      vielen Dank für Ihre Nachricht und wir verstehen Ihren Unmut.
      Zu Beginn des Jahres 2025 hatten wir die Preise für Ersatzkarten, Zweitschriften für Depotaufstellungen und Kontauszugsduplikate aufgrund einer unsicheren Rechtslage kurzfristig auf Null gesetzt. Da sich die Rechtslage über das Frühjahr hinweg geklärt hat, passen wir genau diese zuvor heruntergesetzten Preise wieder auf das Niveau von 2024 an. Dazu benötigen wir die Zustimmung unserer Kund*innen.
      Darüber hinaus haben wir in diesem Zuge die Schuldhaftentlassung von 250,00 auf 300,00 Euro erhöht.
      Und der Vollständigkeit halber haben wir das Kapitel Onlinebanking & Wero mit ins Preis- und Leistungsverzeichnis aufgenommen, deren Preise betreffen jedoch nur unsere Firmenkund*innen (und die kennen sie schon).
      Vielleicht hilft das zur Einordnung weiter.
      Danke jedenfalls für Ihr konstruktives Feedback!
      Viele Grüße aus Bochum
      Ihr GLS Bank Magazin Team

  2. Avatar von Ramona
    Ramona

    Guten Tag GLS-Team,

    der E-Mail „Schon zugestimmt? Bitte nicht vergessen!“ konnte ich leider nicht entnehmen, was passiert, wenn ich auf den Button mit der Aufschrift „Jetzt zustimmen“ klicke. Es war mir nicht klar, ob der Klick selbst als Zustimmung gilt oder ein Zwischenschritt ist, um zur Zustimmung zu gelangen. Erst nach Lesen der Kommentare habe ich mich getraut, den Button anzuklicken.

    ***

    Zusammenfassung für alle, denen es ähnlich geht:

    Wenn man in der E-Mail den Button „Jetzt zustimmen“ anklickt, stimmt man nicht automatisch zu, sondern gelangt auf eine Info-Seite.

    Wenn man auf der Info-Seite den Button „Hier geht’s zur Zustimmung“ anklickt, stimmt man nicht automatisch zu, sondern kann ein 23-seitiges Dokument „Preis- und Leistungsverzeichnis_Sonderbedingungen.pdf“ herunterladen.

    Ich bin kein Jurist.

    So wie ich es verstehe, gilt ab 01. November 2025 für Privatkunden ab 18 Jahren u.a. Folgendes:

    PDF, Seite 1:
    – „Echtzeit-Überweisung beleghaft“: momentan 0 €; später 1 €.
    – „Echtzeit-Überweisung [nicht-beleghaft]“: bleibt bei 0 €.
    – Online-Überweisung: bleibt bei 0 €.
    – Wenn man einen Kontoauszug am Automaten ausdruckt: 5 €
    – Wenn man sich einen Kontoauszug per Post zuschicken lässt:
    — Portokosten + 5 € (wenn man ihn auch am Automaten hätte drucken können) bzw.
    — Portokosten + 7 € (wenn er so alt ist, dass man ihn nicht mehr am Automaten hätte drucken können)

    PDF, Seite 9:
    – Girokarte ersetzen: momentan 0 € bzw. 15 € (15 €, wenn man „die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat“); später 0 € bzw. 15 € (15 €, wenn die originale Karte (a) verloren, gestohlen, missbräuchlich verwendet, nicht autorisiert genutzt ist oder (b) „durch vom Kunden zu vertretende Umstände“ beschädigt ist oder (c) wegen Namensänderung ersetzt werden muss.

    Wenn ich etwas falsch verstanden habe, bitte sagen!

    ***

    Was ich gern wissen möchten:
    Wenn ich auf der Info-Seite den Button „Hier geht’s zur Zustimmung“ anklicke, steht da:

    „Benötigte Zustimmungen:
    – EU-Echtzeitüberweisung (PLV und SoBe)
    – Antrag auf Ausgabe zur girocard (Debitkarte) (entspr. der bereits zugestellten Vertragsunterlagen)“

    Vermutlich steht PLV für Preis- und Leistungsverzeichnis und SoBe für Sonderbedingungen.
    Aber was ist mit dem zweiten Punkt: Kriegt man nach dem Ankreuzen und Klicken auf den Zustimmen-Button eine neue Girokarte zugeschickt? Und ist automatisch auf der Girokarte die Debitfunktion freigeschaltet – was wenn man diese Funktion erst einmal nicht freischalten möchte?

    Beste Grüße
    Ramona

    1. Avatar von Silke Bender
      Silke Bender

      Hallo Ramona,
      vielen Dank für Deine Nachricht, auf die wir gerne antworten, und Deine Geduld.
      Die Kritik, dass der „Jetzt zustimmen“–Button zu Verwirrung führt, ist berechtigt und wir werden das in Zukunft berücksichtigen bzw. besser gestalten.

      Zu den Punkten im PDF:
      –> Die „Echtzeit-Überweisung beleghaft“ haben wir bisher nicht angeboten, dies ist ein neues Angebot. Unsere Kund*innen können nun also einen papierhaften Überweisungsauftrag stellen, den wir dann als Echtzeitüberweisung vornehmen können. Aufgrund des Arbeitsaufwandes müssen eine Gebühr von 1,00€ entrichten, dafür bitten wir um Verständnis, vor allem, da die Kosten den bisher geltenden für „Beleghafte Standardüberweisungen“ entsprechen.
      –> Die Echtzeit-Überweisung sowie die Online-Überweisung bleiben für Dich weiterhin kostenfrei.
      –> Du bekommst selbstverständlich auch weiterhin kostenfrei einen elektronischen Kontoauszug oder einen Kontoauszug durch den Kontoauszugsdrucker.
      –> Wenn wir Dir einen Kontoauszug oder ein Rechnungsabschlussduplikat per Post zusenden sollen, erheben wir dafür eine Gebühr von 5 bis 7 Euro zzgl. Porto.
      –> Darüber hinaus werden eine Ersatzkarte mit 15 Euro und Zweitschriften von Depotaufstellungen mit 11,90 Euro veranschlagt. Diese Gebühren galten bei uns bereits bis Februar 2025 in gleicher Höhe, aufgrund einer dann entstandenen unklaren Rechtslage haben wir sie kurzfristig auf Null herabgesetzt. Da die Rechtslage jetzt geklärt ist, passen wir die Gebühren wieder an – sie entsprechen also genau dem Stand von Januar 2025.

      Zu den benötigten Zustimmungen:
      Teilweise nutzen Kund*innen von uns noch ihre Girokarten mit Maestro-Funktion. Diese Girokarten werden zeitnah auslaufen und daher benötigen wir von dieser Kundengruppe ihre Zustimmung. Die Maestro-Funktion wird bei den neuen Karten nicht mehr zur Verfügung stehen, da es diese Funktion grundsätzlich nicht mehr gibt. Zusammengefasst: Vor Ablauf der alten Karte benötigen wir die Zustimmung, dass diese Kund*innen mit dem Wegfall der Maestro-Funktion einverstanden sind.
      Weitere Infos bekommst Du auf dieser Webseite: https://www.gls.de/konten-karten/karten/bankcard/

      Herzliche Grüße aus Bochum
      Dein GLS Bank Magazin Team

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