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Zustimmen, bitte!

Zustimmen per E-Mail, im GLS Onlinebanking und manchmal auch noch per Brief? Wir geben zu: Die „Bitte bestätige die Bedingungen“-Nachrichten haben zugenommen. Das wirft Fragen auf. Es gibt jedoch gute Gründe dafür. 

Warum muss ich überhaupt aktiv zustimmen?

Früher haben Banken ihre Änderungen, zum Beispiel die der AGB, einfach mitgeteilt. Wenn Du nicht innerhalb von zwei Monaten widersprochen hast, warst Du automatisch damit einverstanden. Doch 2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: „Schweigen ist keine Zustimmung.“ Deswegen bitten Banken jetzt aktiv um Zustimmung – sei es bei neuen Geschäftsbedingungen, Preisänderungen oder nachhaltigeren Lösungen wie der GLS BankCard aus Holz.

Wie kann ich zustimmen?

Am einfachsten und schnellsten geht es online:  

  • GLS Onlinebanking: einloggen, Dateien downloaden, lesen, zustimmen, fertig!  
  • GLS Banking App: gleiches Procedere wie im GLS Onlinebanking. 

Falls Du nicht online zustimmst und weder das GLS Onlinebanking noch die GLS Banking App nutzt, müssen wir Dich per Brief um Deine Zustimmung bitten: Wir schicken Dir die Vertragstexte per Post zu, Du unterschreibst und sendest sie an uns zurück.  

Tipp: Wenn Du online zustimmst, bekommst Du keine Briefe und sparst Papier. Leider können wir im GLS Onlinebanking nicht anzeigen, welchen Bedingungen Du bereits zugestimmt hast. Auch eine extra Bestätigung verschicken wir nicht. Wenn Du Dir unsicher bist, kannst Du jederzeit bei uns nachfragen. 

Die GLS Banking App

Unsere App vereint unser Onlinebanking mit direkten Kontaktwegen. Praktische Funktionen erleichtern die Bedienung. Aktuelle Informationen, Zahlen und Beispiele aus der GLS Gemeinschaft machen deren Wirkung sichtbar. 

Und wenn ich einfach nichts mache?

Ohne Deine Zustimmung können wir die Änderungen nicht für Dich umsetzen – und das hat Folgen:  

  • Einige Leistungen und Services könnten für Dich nicht mehr verfügbar sein. 
  • In letzter Konsequenz müssen wir vielleicht sogar Dein GLS Konto kündigen. Nicht, weil wir das wollen, sondern weil die rechtliche Grundlage fehlt. 

Falls Du Dir unsicher bist oder Fragen hast, melde Dich bei uns. Wir erklären Dir, worum genau es geht. 

Ist das nicht wieder nur unnötige Bürokratie?

Uns ist bewusst, dass die Zusammenarbeit seit dem BGH-Urteil aufwendiger ist. Für Dich und für uns. Dennoch begrüßen wir dieses Urteil als GLS Bank grundsätzlich. Weil wir für Transparenz stehen. Und auch Du einen Vorteil davon hast: Änderungen treten nur in Kraft, wenn Du sie auch wirklich zur Kenntnis genommen hast.

Wie oft muss ich mit solchen Anfragen rechnen?

Die meisten Änderungen betreffen langfristige Vertragsbedingungen – sie kommen also nicht alle paar Wochen. Bei Änderungen der AGB und produktbezogenen Vereinbarungen informieren wir Dich spätestens zwei Monate, bevor diese wirksam werden sollen. 

Auf allen Wegen

  • Onlinebanking: Konten verwalten und Angebote abschließen unter im Onlinebanking
  • Postfach im Onlinebanking: Persönliche Inbox für sichere und schnelle Erreichbarkeit 
  • Selfservice und FAQ: Erste Adresse für Fragen und häufige Anliegen unter gls.de/service 
  • Kontaktformular: Digitaler Postweg für alle, die noch nicht Kund*innen sind: gls.de/kontakt 
  • Telefonservice Onlinebanking: Direkte Hilfe für Vorgänge im Onlinebanking; Mo – Fr 8:00 – 20:00 Uhr, Sa 9:00 – 14:00 Uhr, +49 234 5797 444 
  • Telefonservice Allgemein: Für alle Fragen rund um Service, Konten und Finanzierungen sowie für die Terminvereinbarung in den Filialen vor Ort; Mo – Do 8:30 – 17:00 Uhr, Fr 08:30 – 16:00 Uhr, Telefon: +49 234 5797 100 

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44 Antworten zu „Zustimmen, bitte!“

  1. Avatar von Anette Bußhaus
    Anette Bußhaus

    Habe ich das bei den Änderungen richtig verstanden:

    1. wenn ich Online-Banking über das Smart-Tan-Verfahren (d.h. nicht über Handy) mache, zahle ich für eine Karte, die das kann (HBCI-Karte), 20€ für 4 Jahre?
    2. Ich muss im Onlinebanking monatlich für die Zahlungsverkehrssoftware zahlen (je nach Software zwischen 6,49-24,49€)?
    3. Für die Einrichtung des Onlinebankings zahle ich einmalig 100€ sowie zusätzlich 10€ pro Monat?

    1. Avatar von Silke Bender
      Silke Bender

      Hallo Anette Bußhaus und Danke für Deine Nachricht! Hier kommen unsere Antworten, danke für Deine Geduld.
      1. Das Bezahlen über das Smart-Tan-Verfahren ist weiterhin für Dich kostenfrei, hierfür benötigst Du keine HBCI-Karte. Das HBCI-Verfahren ist ein separates Verfahren. Nur wenn Du eine HBCI-Karte nutzt, fallen Kosten für vier Jahre an.
      2. Das Onlinebanking ist und bleibt für Dich als Privatperson kostenfrei. Gebühren fallen lediglich bei Einsatz einer Zahlungsverkehrssoftware an, die hauptsächlich von Firmen- und Geschäftskund*innen genutzt wird.
      3. Hier beziehst Du Dich auf die Kosten für das System EBICS – eine Anwendung, die lediglich von Firmenkund*innen genutzt wird und für Privatpersonen gar nicht zur Verfügung steht. Die Kosten sind übrigens nicht neu, nur neu im Preis- und Leistungsverzeichnis gelistet.
      FAZIT: Das Einrichten des Onlinebankings ist und bleibt für Dich kostenfrei.
      Viele Grüße aus Bochum!

  2. Avatar von Sandra B.
    Sandra B.

    Hallo,
    ich möchte mich einigen Kommentaren hier anschließen und finde es nicht ok, dass man zwanghaft etwas zustimmen muss, das noch nichtmal richtig erklärt wird.
    Ich habe mir das Preis-Leistungsverzeichnis angesehen. Ein Teil davon erscheint mir einfach nur Wortklauberei, die Zeit könnte ich mit was Besserem verbringen.
    Bei einem anderen Teil ist mir nicht ersichtlich, inwiefern ich davon betroffen bin oder nicht.
    Eine wie in den Kommentaren angegebene verständliche Zusammenfassung habe ich noch nicht zu Gesicht bekommen.
    Warum stellt man so eine Zusammenfassung nicht einfach allen Kund*innen zur Verfügung und erleichtert ihnen somit das Verständnis und dann auch die Zustimmung/Ablehnung.
    Ich sehe hier insbesondere auch keine Rücksichtnahme auf ältere, behinderte, kranke Menschen, die sich damit herumschlagen dürfen.
    Sollte eigentlich nicht im Sinne der GLS Bank sein.

    1. Avatar von Silke Bender
      Silke Bender

      Liebe Sandra B., vielen Dank für Deine Nachricht und die konstruktive Kritik.
      Zur Erläuterung:
      In unserem neuen Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV) mussten wir die Gebühren für die Positionen „Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Wunsch des Kunden“ sowie „Ersatzkarten auf Wunsch des Kunden“ sowie auch „Zweitschriften im Wertpapiergeschäft“ von 0 Euro auf bis zu 15 Euro erhöhen.
      Was steckt dahinter?
      Eigentlich gab es für diese Positionen bereits Gebühren von bis zu 15 Euro. Im Februar 2025 haben wir sie jedoch aufgrund einer unklaren Rechtslage kurzfristig auf 0 Euro herabgesetzt. Nun ist die Rechtslage geklärt, mit der Preisanpassung reagieren wir auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Für diese Anpassungen bedarf es der Zustimmung der Kund*innen.
      Welche Veränderungen gibt es noch?
      Die Schuldhaftentlassung wurde von 250 auf 300 Euro erhöht.
      Zwei Kapitel zu Onlinebanking und Wero wurden mit ins Preis- und Leistungsverzeichnisses aufgenommen, sie waren dort zuvor nicht hinterlegt.
      Fazit:
      Die Synopse ist scheinbar noch nicht übersichtlich genug. Deine Idee, eine Zusammenfassung zu erstellen, nehmen wir gerne für zukünftige Zustimmungen auf.
      Viele Grüße aus Bochum
      Dein GLS Bank Magazin Team

      1. Avatar von Søren S.
        Søren S.

        Danke. Das ist genau, was ich bisher vergeblich gesucht habe.

  3. Avatar von Stefan
    Stefan

    Hallo GLS-Leute,
    ich finde Eure Zustimmerei sch…
    Das nervt nur und wie Andere schon geschrieben haben ist es einerlei ob ich automatisch AGB-Änderungen 2 Monaten nach Erhalt zugestimmt habe oder mir mit Kündigung gedroht wird damit ich „freiwillig“ aktiv zustimme.
    Viel mehr noch ist die mit Kündigungsandrohung erzwungene „freiwillige“ Zustimmung scheinheilig und heuchlerisch (und natürlich aufwändiger für uns Kunden).
    Bitte stellt das ab wenn Ihr Alternative seid, oder macht weiter so wenn Ihr Euch was das angeht nicht von Deutsche Bank und Konsorten unterscheiden wollt.

    Schöne Grüße Stefan

    P.S. Wie Ihr damals den GLS-Beitrag eingetrieben habt war auch alles andere als fair und für Menschen die sich so ein Image geben wie Ihr es tut unwürdig.

    1. Avatar von Silke Bender
      Silke Bender

      Hallo Stefan,
      vielen Dank für Deine Nachricht – und es tut uns leid, dass Du so unzufrieden bist.
      Wir sind leider rechtlich verpflichtet (EU-Gesetzgebung), von unseren Kund*innen die aktive Zustimmung zu den Änderungen des Preis- und Leistungsverzeichnisses einzuholen.
      Da kommen wir leider nicht drumherum…
      Viele Grüße aus Bochum

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