Monat für Monat werden zwei- bis dreitausend Menschen und Unternehmen Kundin oder Kunde der GLS Bank. Das ist eine Erfolgsgeschichte, über die wir uns als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GLS Bank sehr freuen. Es zeigt, dass unser Anliegen, sozial-ökologische Geldanlagen und Finanzierungen mehr und mehr in die Mitte der Gesellschaft zu tragen, zunehmend ernst genommen wird. Menschen machen sich Gedanken darüber, was mit ihrem Geld passiert. Und Menschen handeln.
Doch wo viel Licht ist, ist auch manchmal etwas Schatten. Da die meisten Konten über das Internet eröffnet werden, kommt es hin und wieder vor, dass Unternehmen bei uns Konten eröffnen, mit deren Geschäftsmodellen wir uns in keiner Weise identifizieren. Anders als bei unseren Finanzierungen, wo wir in jedem Fall die Einhaltung unserer GLS Anlagekriterien prüfen, ist es uns bei normalen Geschäftskonten allein aufgrund der Masse nicht möglich, jeden einzelnen Fall zu betrachten.
So kommt es hin und wieder vor, dass aufmerksame Menschen uns auf Unternehmen hinweisen, deren Geschäftsgebaren sie für unseriös halten. Wir werden aufgefordert, Stellung zu beziehen und die Konten zu kündigen. So nachvollziehbar der Wunsch im Einzelfall ist – für uns in der Bank ist das eine unschöne Zwickmühle.
Natürlich möchten wir nicht die Bank unseriöser Geschäftemacher sein. Aber aufgrund des Bankgeheimnisses ist es uns ohne Zustimmung der Unternehmen nicht erlaubt, zu solchen Dingen öffentlich Stellung zu beziehen. Wir dürfen noch nicht einmal bestätigen, ob diese Unternehmen mit uns in einer Geschäftsbeziehung stehen. Dies ist von außen gesehen nur schwer auszuhalten, wirkt es doch angesichts unserer sonstigen Transparenz und Auskunftsfreude etwas befremdlich. Deshalb möchten wir an dieser Stelle schildern, wie wir in diesen Fällen vorgehen:
Erreicht uns eine solche Information, prüfen wir intern, ob sie stichhaltig und nachvollziehbar ist. Grundlage dieser Prüfung sind dann auch unsere GLS Kriterien. Wenn wir zu dem Schluss kommen, dass wir mit den betroffenen Unternehmen nicht länger zusammenarbeiten möchten, kündigen wir die Geschäftsbeziehung umgehend aber fristgerecht (d.h. mit dreimonatiger Frist). Nur in wenigen Einzelfällen, die von der Schwere des jeweiligen Vergehens abhängen, steht uns ein Sonderkündigungsrecht zu (z.B. bei staatsanwaltlichen Ermittlungen, Gerichtsurteilen o.ä.). Trifft dies zu, machen wir auch davon Gebrauch.
Kommunizieren dürfen wir all dies jedoch leider nicht.
Wir schöpfen grundsätzlich alle Rechtsmittel aus, die uns zur Verfügung stehen. Leider kommt es jedoch hin und wieder vor, dass aus diesen Kündigungsprozessen Rechtsstreitigkeiten (z.B. einstweilige Verfügungen) resultieren, bis zu deren finalen Entscheidungen wir verpflichtet werden, Konten weiterzuführen.
Ihr seht, das Bankgeheimnis hat manchmal auch kleine Schattenseiten. Daher bitten wir Euch an dieser Stelle um Vertrauen in unsere Arbeit und unser Handeln.
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