Von Zwickmühlen der Kommunikation und Bankgeheimnis

Monat für Monat werden zwei- bis dreitausend Menschen und Unternehmen Kundin oder Kunde der GLS Bank. Das ist eine Erfolgsgeschichte, über die wir uns als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GLS Bank sehr freuen. Es zeigt, dass unser Anliegen, sozial-ökologische Geldanlagen und Finanzierungen mehr und mehr in die Mitte der Gesellschaft zu tragen, zunehmend ernst genommen wird. Menschen machen sich Gedanken darüber, was mit ihrem Geld passiert. Und Menschen handeln.

Doch wo viel Licht ist, ist auch manchmal etwas Schatten. Da die meisten Konten über das Internet eröffnet werden, kommt es hin und wieder vor, dass Unternehmen bei uns Konten eröffnen, mit deren Geschäftsmodellen wir uns in keiner Weise identifizieren. Anders als bei unseren Finanzierungen, wo wir in jedem Fall die Einhaltung unserer GLS Anlagekriterien prüfen, ist es uns bei normalen Geschäftskonten allein aufgrund der Masse nicht möglich, jeden einzelnen Fall zu betrachten.

So kommt es hin und wieder vor, dass aufmerksame Menschen uns auf Unternehmen hinweisen, deren Geschäftsgebaren sie für unseriös halten. Wir werden aufgefordert, Stellung zu beziehen und die Konten zu kündigen. So nachvollziehbar der Wunsch im Einzelfall ist – für uns in der Bank ist das eine unschöne Zwickmühle.

Natürlich möchten wir nicht die Bank unseriöser Geschäftemacher sein. Aber aufgrund des Bankgeheimnisses ist es uns ohne Zustimmung der Unternehmen nicht erlaubt, zu solchen Dingen öffentlich Stellung zu beziehen. Wir dürfen noch nicht einmal bestätigen, ob diese Unternehmen mit uns in einer Geschäftsbeziehung stehen. Dies ist von außen gesehen nur schwer auszuhalten, wirkt es doch angesichts unserer sonstigen Transparenz und Auskunftsfreude etwas befremdlich. Deshalb möchten wir an dieser Stelle schildern, wie wir in diesen Fällen vorgehen:

Erreicht uns eine solche Information, prüfen wir intern, ob sie stichhaltig und nachvollziehbar ist. Grundlage dieser Prüfung sind dann auch unsere GLS Kriterien. Wenn wir zu dem Schluss kommen, dass wir mit den betroffenen Unternehmen nicht länger zusammenarbeiten möchten, kündigen wir die Geschäftsbeziehung umgehend aber fristgerecht (d.h. mit dreimonatiger Frist). Nur in wenigen Einzelfällen, die von der Schwere des jeweiligen Vergehens abhängen, steht uns ein Sonderkündigungsrecht zu (z.B. bei staatsanwaltlichen Ermittlungen, Gerichtsurteilen o.ä.). Trifft dies zu, machen wir auch davon Gebrauch.

Kommunizieren dürfen wir all dies jedoch leider nicht.

Wir schöpfen grundsätzlich alle Rechtsmittel aus, die uns zur Verfügung stehen. Leider kommt es jedoch hin und wieder vor, dass aus diesen Kündigungsprozessen Rechtsstreitigkeiten (z.B. einstweilige Verfügungen) resultieren, bis zu deren finalen Entscheidungen wir verpflichtet werden, Konten weiterzuführen.

Ihr seht, das Bankgeheimnis hat manchmal auch kleine Schattenseiten. Daher bitten wir Euch an dieser Stelle um Vertrauen in unsere Arbeit und unser Handeln.

 

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9 Antworten zu „Von Zwickmühlen der Kommunikation und Bankgeheimnis“

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  2. Avatar von Bernd
    Bernd

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    W? 🙁 lese ich da Melango? Sind diese Kunden der GLS?

    1. Avatar von Sabine Reusch
      Sabine Reusch

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      Melango? Die gibt es doch gar nicht mehr.

  3. Avatar von Stefan Weigel
    Stefan Weigel

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    Ich kann die Kritik über die Vendis nicht nachvollziehen. Nur weil einige Beschwerdeführer zu blöd zum lesen sind?! – wird einer Gesellschaft das Konto gekündigt?! Ich hoffe die Vendis geht gegen solche Personen vor!

  4. Avatar von Claudia Strauss
    Claudia Strauss

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    Hallo,
    ich finde es sehr schade das eine angeblich gute Bank mit Internetabzockern
    wie der Firma Vendis zusammenarbeitet, bzw Ihnen die Möglichkeit gibt
    ein Konto zu eröffnen und das abgezockte Geld verwaltet.

    Schade.

    1. Avatar von Johannes Korten
      Johannes Korten

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      Eine Zusammenarbeit mit dubiosen Firmen ist – wie oben geschrieben – weder gewünscht noch von uns erstrebt. Wir bitten um Ihr Vertrauen, dass wir die richtigen Entscheidungen treffen und zu unseren Werten stehen. Zum von Ihnen geschilderten Fall können wir aus oben genannten Gründen keine Stellung nehmen.

  5. Avatar von Jens Pfaffner
    Jens Pfaffner

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    Auch von mir volles Verständnis.
    Ich würde hier sogar einen Schritt weiter gehen und Ihnen davon abraten, in einem solchen Fall das Geschäftsverhältnis zu kündigen.
    Natürlich darf auch eine Bank entscheiden, mit wem sie Geschäfte machen möchte, aber ich möchte hier folgende Erwägung anbringen: Auch Menschen, mit deren Verhalten ich nicht einverstanden bin, sollten die Möglichkeit haben, ihr Geld sinnvoll anzulegen. Ich verteidige schließlich auch die Meinungsfreiheit von Menschen, deren Meinung ich abstoßend finde.
    Ich möchte nicht, dass meine Bank die Gesinnung ihrer Kunden prüft.

  6. Avatar von thomas
    thomas

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    Vollstes Verständnis.

    Die Zeiten von Prangern waren bis vor dem Internet längst tot geglaubt. Natürlich muss erst eine ordentliche Prüfung erfolgen. Ggfs. folgend auch eine Prüfung der eigenen Kriterien – vielleicht auch eine Überarbeitung des Anmeldeprozesses mit NOCH transparenterer Darstellung der „Idee GLS“ oder der einzuhaltenden Kriterien. Aber lediglich aufgrund eines Verdachts zu kündigen? – Das würde ich auch im übertragenen Sinne auch im Rechtswesen nicht sehen wollen.

    Insofern sehe ich hier auch keine Zwickmühle – zumindest aus meiner Perspektive heraus. Ich bin überzeugt davon, dass die GLS den Hinweisen nachgeht, und wenn es tatsächlich notwendig ist, entsprechende Schritte einzuleiten. Deshalb bin ich auch Kunde bei der GLS. Wenn es diesen Pranger gäbe oder nur auf Verdacht hin gekündigt werden würde, würde ich die Bank wechseln 😉

    1. Avatar von Thomas
      Thomas

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      Na ja ,
      Bankengeheimnis hin oder her, Duchleuchtung will keiner, aber im Falle der Vendis Gmbh oder melango.de ist es ja wohl keine Frage, sämtliche Banken sind den Kundenbeschwerden nachgekommen uns haben die Geschäftsbeziehung abgebrochen. selbst Staatsanwälte haben dieses Firmengeflecht als Internetabzocke eingestuft, damit ist auch der Unschuldsvermutung genüge getan.

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