Gewinn, Wachstum, Nachhaltigkeit oder Verantwortung für Mensch und Umwelt – was bei einem Unternehmen an erster Stelle steht, hängt stark davon ab, wem es gehört. Verantwortungseigentum kann dazu beitragen, dass soziale und ökologische Werte auch beim Verkauf oder bei der Übergabe an andere als Unternehmenszweck verankert bleiben. Die Stiftung Verantwortungseigentum will diese neue Unternehmensform jetzt im Gesetz verankern und für kleine und mittlere Unternehmen nutzbar machen.
Unternehmen im Verantwortungseigentum (VE) gehören sich selbst. Sie werden von Menschen geführt, die über gemeinsame Werte mit der Firma verbunden sind. Bei einem Wechsel in der Unternehmensführung werden diese Werte weitergegeben. Ein Verkauf aus rein privatem Profitstreben kann so verhindert werden.
Verantwortungseigentum – für wen?
In Deutschland gibt es rund 200 Unternehmen in Verantwortungseigentum. Bosch z. B. gehört sich als Stiftungsunternehmen schon lange selbst. Das Potential an VE-Unternehmen ist groß. Das zeigt eine Analyse der Stiftung Verantwortungseigentum vom Februar 2020. 56 % aller mittelständischen Unternehmen suchen eine Nachfolge außerhalb der Familie, in absoluten Zahlen 264.578. Allein bis Ende 2021 stehen rund 32.000 Unternehmensübergaben an.
Bei den Start-Ups geben immerhin 51 % an, dass sie ihr Unternehmen nicht gegründet haben, um Wohlstand zu erlangen. Sie wollen vor allem sozial, nachhaltig und sinnorientiert wirtschaften. Ganz ähnlich bei Sozialunternehmen. 51 % suchen noch immer die passende Rechtsform, 60 %, immerhin 35.000 bis 54.000 Unternehmen, wollen ihre Geschäftsidee über mehrere Generationen hinweg ausbauen. Darunter sind viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Ihnen allen könnte eine Rechtsform helfen, die sicherstellt, dass ihre Werte bei einem Generationswechsel oder Verkauf an einen Investor weiterhin zählen. Bestehende Rechtsformen wie die gemeinnützige GmbH oder das Modell einer Doppelstiftung sind entweder nicht für alle geeignet oder viel zu teuer in der Umsetzung.
Die Lösung: VE GmbH
Gut ein Jahr lang arbeiteten die Initiatoren der Stiftung Verantwortungseigentum gemeinsam mit Juristen*innen an einem Vorschlag für eine neue Rechtsform. Anfang Oktober 2020 übergab Stiftungsvorstand Armin Steuernagel den Entwurf für die Verantwortungseigentum GmbH schließlich an Vertreter der Regierungs- und Oppositionsparteien, darunter Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Florian Toncar (FDP) und Lars Klingbeil (SPD).
Zentrale Aspekte der VE GmbH sind
- der Asset Lock: die langfristige Bindung des Kapitals und der Gewinne im Unternehmen
- die treuhänderische Übergabe der Anteile von Generation zu Generation innerhalb einer Wertefamilie
Die Politik hat noch Diskussionsbedarf
Mittlerweile liegt der Rechtsformentwurf bei Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. Gerade von ihrem Ministerium gab es kritische Stimmen zu Haftung und Besteuerung. Nun wird geprüft, ob stattdessen nicht das Stiftungsrecht reformiert werden sollte. Auch auf Seiten der Politiker*innen, die den Entwurf entgegennahmen, ist die Reaktion eher verhalten. Immerhin finden sie den Vorschlag „interessant“, im besten Fall wollen sie in ihrer Partei und bei den Wähler*innen dafür werben.
Mehr Infos: Stiftung Verantwortungseigentum
Über die Autorin
Lotta Plenge ist Praktikantin im GLS Kundenerlebnismanagement und beschäftigt sich dort viel mit dem Thema Verantwortungseigentum. Sie studiert Wirtschaftsinformatik an der WWU in Münster.
Website: Stiftung Verantwortungseigentum
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