Auch bei einer fortschreitenden Regulierung des Finanzsektors (Basel III) gibt es weiterhin Lücken in der Bankenaufsicht. Banken und Finanzinstitute suchen diese Lücken, um Finanzgeschäfte durchzuführen, die ihnen sonst erschwert oder verwehrt sind. Im Einklang mit bestehenden Gesetzen werden Unternehmen gegründet, die Finanzgeschäfte wie Banken betreiben — aber nicht der Bankenaufsicht und -regulierung unterworfen sind. Zu solchen Unternehmen zählen beispielsweise Hedge Fonds und andere Zweckgesellschaften. Mittlerweile machen die Finanzgeschäfte im Schattenbankensektor etwa 30 Prozent des gesamten Finanzmarktes aus. Außerhalb des Blickfelds der Aufsichtsbehörden haben sich in Schattenbanken bedeutende Risiken aufgebaut, die wesentlich mit zur Eskalation der Finanzkrise beigetragen haben. Da keine Aufsichtsbehörde genau weiß, welche Risiken sich in den Bilanzen von Schattenbanken befinden, hat die Europäische Zentralbank Anfang 2012 vorgeschlagen, den Blick stärker auf diese Schattenbanken zu richten. Die GLS Bank hat jede Zusammenarbeit mit Schattenbanken über ihre Positiv- und Ausschlusskriterien für das Anlage- und Kreditgeschäft ausgeschlossen.
Zum 27.09.2026 ist die EmpCo, eine EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbrauchertransparenz in Kraft getreten. EmpCo verpflichtet Unternehmen, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen klar, belegbar und überprüfbar zu formulieren, um Greenwashing zu erschweren. Dieser Beitrag, wurde vor dem Inkrafttreten der EmpCo-Richtlinie veröffentlicht und erfüllt daher u.U. nicht die Anforderungen der EmpCo-Richtlinie.
Die GLS Bank wurde 1974 mit dem Impuls gegründet, gesellschaftlichen Wandel zu fördern und zu einer lebenswerten Zukunft beizutragen. Seit unserer Gründung verfolgen wir das Ziel, eine zukunftsweisende Wirtschaftsweise mitzugestalten. Dass durch die EmpCo-Richtlinie transparente Formulierungen in Bezug auf Umweltaussagen für alle Unternehmen verpflichtend werden, begrüßen wir sehr.

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