„Die Früchte gehören euch allen, aber der Boden gehört niemandem.“ (Jean-Jacques Rousseau)
Wald, Urwald, Kulturlandschaften sowie landwirtschaftliche Flächen galten in vielen Teilen der Erde nicht als verkäufliches Eigentum, sondern es wurden regional Nutzungsrechte vergeben. Ein bis in die Industrialisierung hineinreichendes Beispiel dafür ist Grindelwald am Fuße der Eigernordwand. Diese Kulturlandschaft erhielt ihr Gesicht nach den Regeln der ersten schriftlichen Alpverfassung. Jahrhundertelang wurde dadurch die Übernutzung der Weiden verhindert und lokales Wissen sowie die Kultur der Alpwirtschaft gepflegt. Andere Beispiele sind die frühere Nutzung der Urwälder in Südamerika oder die heute noch vielfach kleinbäuerliche Landwirtschaft in Afrika. In Guatemala entschied über die Nutzung des Bodens ein Komitee, das aus meist älteren Oberhäuptern verschiedener Familien bestand.
Solche Regelungen sind sehr sinnvoll, denn während die Bevölkerung und die Wirtschaft wachsen, ist die Fläche der Erde begrenzt. Wirtschaftliche Güter sind in der Regel vermehrbar und auch ersetzbar – für Landflächen trifft dies nicht zu. Darum ist es sinnvoll, Gemeineigentumsrichtlinien zu fördern und weiterzuentwickeln: Sie schließen den Verkauf aus und regeln eine Nutzung unter dem Gesichtspunkt der Erhaltung, der Pflege und des Teilens.
Dem steht allerdings gegenüber, dass in Afrika und Südamerika internationale Konzerne und Finanzinvestoren große Flächen zur Industrialisierung der Landwirtschaft und zunehmend auch zum Zweck der Spekulation aufkaufen. Die Konsequenzen für die Kleinbauern sind katastrophal. Nach Schätzung des International Food Policy Research Institute handelt es sich in den letzten Jahren um rund 20 Millionen Hektar im Wert von bis zu 30 Milliarden US-Dollar.
Die GLS Bank finanziert seit Jahrzehnten ökologische Landwirtschaft vor allem in Deutschland, aber auch in Südamerika und Afrika. Sie hat sich am Kauf vieler Höfe beteiligt, deren Land teilweise in gemeinnütziges Eigentum überführt wurde. Aktuell legen wir einen Bodenfonds für ökologischen Landbau auf. Die problematischen Entwicklungen können allerdings nur durch internationale Regeln gestoppt werden.
Zum 27.09.2026 ist die EmpCo, eine EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbrauchertransparenz in Kraft getreten. EmpCo verpflichtet Unternehmen, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen klar, belegbar und überprüfbar zu formulieren, um Greenwashing zu erschweren. Dieser Beitrag, wurde vor dem Inkrafttreten der EmpCo-Richtlinie veröffentlicht und erfüllt daher u.U. nicht die Anforderungen der EmpCo-Richtlinie.
Die GLS Bank wurde 1974 mit dem Impuls gegründet, gesellschaftlichen Wandel zu fördern und zu einer lebenswerten Zukunft beizutragen. Seit unserer Gründung verfolgen wir das Ziel, eine zukunftsweisende Wirtschaftsweise mitzugestalten. Dass durch die EmpCo-Richtlinie transparente Formulierungen in Bezug auf Umweltaussagen für alle Unternehmen verpflichtend werden, begrüßen wir sehr.

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