Die Verantwortungslosigkeit des Shareholder Value

GLS Vorstandssprecher Thomas Jorberg über die absurde Begründung der RWE-Klage gegen das Moratorium.

In Japan müssen Millionen von Menschen die Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen für Jahrhunderte fürchten. Die radioaktive Verseuchung der Luft, des Meeres, des Grundwassers und immer größerer Landstriche schreitet fort. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung ein Moratorium erlassen und die Stilllegung von acht Atomkraftwerken angeordnet, bei denen ein erhöhtes „Restrisiko“ besteht. Dieser Entscheidung stimmen 80 Prozent der deutschen Bevölkerung zu und damit auch der größte Teil der Geldanleger und Stromkunden. Wie aber reagieren die vier großen Atomkraftwerksbetreiber und der Kapitalmarkt?

  • Die zwei deutschen Atommeiler von Vattenfall sind wegen mehrfacher Störfälle bereits seit 2007 vom Netz genommen.
  • Der EnBW sind faktisch die Hände gebunden, da das jetzt grün-rot regierte Land Baden-Württemberg einen hohen Aktienanteil hält.
  • E.ON hält sich zurück und sucht eine Konsenslösung.
  • RWE hält das Moratorium für „reine Willkür und einen Akt der Hysterie“ (Handelsblatt vom 6.4.2011, „Die gespaltene Branche“, S. 22-23) und klagt gegen die Stilllegung seiner Reaktoren in Biblis.

In der Begründung der Klage von RWE liegt die eigentliche Absurdität: Der Konzern sieht sich gegenüber seinen Aktionären in der Pflicht. Von der „Vermögensbetreuungspflicht des Vorstandes“ ist die Rede, von der Gefahr also, dass Aktionäre gegen den Vorstand klagen, wenn dieser nicht alles zur Profitmaximierung unternimmt. „Ich habe ein gewisses Verständnis für die Klage von RWE, denn Rechtssicherheit ist ein hohes Gut“, sagt Stephan Thomas, Aktienfondsmanager bei Frankfurt-Trust. „Ohne eine Klage würden sich Aktionäre möglicherweise beschweren.“ (ebd.) Und tatsächlich hat Thomas Hechtfischer, Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, schon angekündigt, dass Dr. Johannes Teyssen, Vorstandsvorsitzender von E.ON, erklären muss, warum er nicht geklagt hat.

Nach der Finanzmarktkrise war kaum vorstellbar, dass die Ideologie des Shareholder Value und der „Gewinnmaximierung, egal womit – solange es legal ist“ noch schlimmere Auswüchse haben kann. Einmal mehr zeigt sich, wie dringend der Umbau unserer Entscheidungssysteme im Finanzmarkt ist. Eine so von RWE verstandene „Vermögensbetreuungspflicht“ zeigt deutlich das Unvermögen, verantwortlich gegenüber Mensch und Natur zu handeln.

Der Wille der deutschen Bevölkerung muss endlich durchgesetzt werden. Dies kann durch klare und endgültige politische Entscheidungen und durch die Bürgerinnen und Bürger selbst gelingen, die ihr Geld nicht bei Atomstromerzeugern oder deren Kreditgebern anlegen und dort auch keinen Strom mehr beziehen. Alternativen gibt es genug – es liegt also auch in der Entscheidung jedes Einzelnen, eine Energiewende herbeizuführen.

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3 Antworten zu „Die Verantwortungslosigkeit des Shareholder Value“

  1. Avatar von marc
    marc

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    wäre es jetzt nicht spannend sich auch shareholder mit dem protest zu wenden? wie viele menschen wissen überhaupt, dass sie mit ihren fonds (auch) RWE & co. unterstützen. die proteste sollten nicht vor den akws sondern vor den banken die diese fonds im programm haben durchgeführt werden.

  2. Avatar von simon
    simon

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    hier prallen doch das prinzip der verpflichtung des vermögens der aktionäre gengenüber auf einen einzelfall. die verpflichtung aus der aktuellen rechtslage zwingt meiner ansicht nach die betreiber zur klage. die rechtslage muss aber so bleiben, da sonst das handeln der vorstände nichtmehr vorhersehbar und beliebig wird. hier benötigen wir aber diese verpflichtung.

    den anderen stackeholdern stehen andere möglichkeiten zur verfügung … als kunde -> zur konkurenz … als atomkraftgegner -> politische auflagen (hierbei aber keine willkür, und genau willkür ist es nun abschalten anzuordnen bei unveränderter gefährdungslage durch AKWs) … die betriebserlaubnis ist geldwert für die unternehmen, etwa 700.000 € je tag produziert ein AKW-reaktor, somit steht dies im interesse aller. wenn wir den strom nichtmehr kaufen würden, wäre der wert durch den markt vernichtet und nicht durch die politik. dann entsteht auch kein anspruch auf entschädigung. wir brauchen also eine begründung die gerichtsfest ist: aufdecken von unregelmäßigkeiten im betrieb wie bei vattenfall. unzureichenden sicherungssystemen, da risiken anderst nun eingeschätzt werden. dies gilt es allerdings sauber zu begründen.

    ich sehe sogar die enbw-oberen genötigt zu klagen

    „grüne landesregierung klagt durch staatskonzern gegen AKW-abschaltung“ freu mich schon auf die überschrift in den zeitungen

    in BW haben wir ja sowiso sehr viel glück:
    -grün bringt das ende des größten deutschen bahnprojektes
    -grün bringt uns womöglich ein atomendlager

    wenn das grün ist, hab ich grün immer falsch verstanden

    1. Avatar von Johannes Korten
      Johannes Korten

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      Hallo Simon,

      Danke für Deinen ausführlichen und anregenden Diskussionsbeitrag. Neben der Verpflichtung gegenüber Vermögenswerten von Anlegern/Anteilseignern gibt es auch eine Verpflichtung, Menschen vor gesundheitlichen Schäden und Betriebs- und Folgerisiken von Atomkraft zu schützen. Sollte die gesellschaftliche Verantwortung hier nicht höher wiegen als der Vermögensschutz des Einzelnen, der sich bewusst für eine Beteiligung an einer riskanten Form der Energieerzeugung entschieden hat?

      Des Weiteren schreibst Du von einer willkürlichen Entscheidung. War nicht bereits die Entscheidung für die Rücknahme des Atomausstiegs eine solche? Da wurden jedoch keine Stimmen laut, bzw. sie fanden kein Gehör.

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