Hui. Da war ordentlich was los in den letzten Tagen. Die jüngsten Verwerfungen in der Bankenbranche haben bei mir zu einem gut gefüllten Posteingang geführt. Denn viele Kund*innen stellten und stellen sich Fragen zu ihrem Geld bei der Bank. Um Ängsten und Unsicherheit vorzubeugen, hier ein kleiner Überblick, wie Kundengelder von Privatanleger*innen bei Bankenpleiten abgesichert sind.
Gelder auf Einlagenkonten
Gelder auf Einlagenkonten, also auf Giro-, Tagesgeld-, Sparkonten etc., unterliegen der gesetzlichen Einlagensicherung. Sie sichert im Insolvenzfall Einlagen in Höhe von 100.000 Euro pro Bank und Kund*in ab. Darüber hinaus gibt es institutsspezifische Sicherungssysteme wie Einlagensicherungsfonds oder gemeinschaftliche Sicherungseinrichtungen der unterschiedlichen Bankengruppen (Genossenschaftsbanken, Sparkassen, Privatbanken etc.).
Wie das bei der GLS Bank aussieht? Dazu findet ihr alle detaillierten Infos hier.
Wichtig sind zwei Dinge:
1) Die GLS Bank gehört der Sicherungseinrichtung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken an. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Institutssicherung. Das bedeutet, dass bei einem Problemfall nicht nur Einlagen bis 100.000 Euro abgesichert sind, sondern die genossenschaftliche Sicherungseinrichtung den Fortbestand der Bank im Ganzen sichert. Auch die Sparkassen haben ein solches Sicherungssystem entwickelt.
2) Es hat seit Bestehen dieses Sicherungssystems – also seit mehr als 80 Jahren – noch keine einzige Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben. Und somit musste auch noch nie ein Einleger entschädigt werden.
Gelder in Wertpapieren
Bei Wertpapieren gilt die Einlagensicherung grundsätzlich nicht. Man unterscheidet im Grunde zwei Fälle:
Klassische offene Publikumsfonds sind die häufigste Form der privaten Geldanlage. Sie sind rechtlich gesehen ein „Sondervermögen“. Sie werden getrennt vom Kapital der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder der Investmentgesellschaft geführt. Das heißt, bei Zahlungsunfähigkeit zählen die Fondsvermögen nicht zu den Vermögenswerten der Anbieter und Depotstellen.
Kommt es also zu Insolvenzen, bleiben die investierten Ersparnisse euer Eigentum und somit auch von der Insolvenzmasse unberührt. Das gilt auch für in Depots gehaltenen einzelnen Wertpapieren.
Aber Achtung: Von der im Finanzmarkt herrschenden Unsicherheit und daraus resultierenden Wertschwankungen der Aktien- und Fondskurse, bleiben sie nicht verschont. Oft äußert sich das in sogenannten „Buchverlusten“, den roten Zahlen im Depot. Das gilt für nachhaltige wie konventionelle, aktive wie passiv gemanagte Angebote.
Geschlossene Investmentfonds hingegen sind rechtlich eigenständige Unternehmen. Oft in Form einer „GmbH & Co KG“, bei der man als Investor*in rechtlich zur Kommanditist*in einer Kommanditgesellschaft wird. Man kennt sie von früher als Schiffsfonds oder Containerfonds. Aber auch große Immobilienprojekte oder Private Equity stecken oft in der „Co. KG“-Form geschlossener Investmentfonds.
Genau wie „normale“ Unternehmen pleitegehen können, kann das auch ein geschlossener Fonds. Das bedeutet: Anleger*innen haben hier ein Totalverlustrisiko. Das gilt aber unabhängig von der bei der Platzierung beteiligten Bank oder der Verwahrstelle. Sie kann Insolvenz anmelden, ohne dass die Investition in einen geschlossenen Investmentfonds davon beeinträchtigt ist.
Habe ich es geschafft, auch einige eurer mulmigen Gefühle aufzulösen?
Ich sage immer Folgendes:
Du willst noch mehr zum Thema Geld lesen? Wie wäre es mit „10 Geldfragen“ an die Journalistin Ulrike Herrmann?
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