Die Wahl der geeigneten Rechtsform sollte gut überlegt sein!
Viele Landwirte fragen sich: „Was passiert mit meinem Hof, wenn ich alt bin? Wer führt ihn weiter, wenn es meine Kinder nicht tun?“ Die meisten ökologisch bewirtschafteten Höfe in Deutschland werden durch Pächter als Familienbetrieb geführt. Eine Möglichkeit, den Hof außerhalb der Familie weiterzugeben, ist die Bildung gemeinnütziger Träger in Form eines Vereins, einer gemeinnützigen GmbH oder einer Stiftung
„Die Frage nach der angemessenen Rechtsform stellt sich für landwirtschaftliche Betriebe vor allem bei der Hofübergabe – sei es innerhalb der Familie an die nächste Generation oder bei einer außerfamiliären Übergabe“, erklärt Cornelia Roeckl, Firmenkundenbetreuerin in der GLS Bank. „Dabei ist es wichtig, eine Rechtsform zu finden, die zum Hof passt. Egal, ob Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Aktiengesellschaft oder Stiftung gewählt wird – es gibt keine Formel, denen die Landwirte einfach folgen können. Jeder Betrieb hat seine eigenen Gegebenheiten, die berücksichtigt werden müssen.“ Die Organisations- und Rechtsform sollte gelebt und eine Änderung gründlich überlegt werden.
Etwa 80 Biobauernhöfe in Deutschland befinden sich derzeit in gemeinnütziger Trägerschaft. Im Sinne des Steuerrechtes ist Landwirtschaft an sich nicht gemeinnützig. Zahlreiche gemeinnützige Zwecke wie Jugendhilfe, die Arbeit mit behinderten Menschen oder die Förderung der Artenvielfalt können jedoch mit der Landwirtschaft verknüpft werden. Ein klarer Vorteil der gemeinnützigen Trägerschaft ist, dass die Existenz eines Hofes unabhängig von der Erbfolge gesichert ist und Höfe leichter übergeben werden können. Auch bei gemeinnütziger Trägerschaft bleibt der Betriebsleiter hauptverantwortlich für den Hof und kümmert sich neben seiner Arbeit um die Kommunikation und das Mitwirken der gemeinnützigen Träger.
Fast 30 Jahre lang ist der Boschenhof zwischen Isny und Leutkirch im Allgäu durch eine Kommanditgesellschaft getragen worden. „Wir haben uns damals für diese Rechtsform entschieden, damit wir als Bewirtschafter des Hofes persönlich haften können, und haben unsere Unterstützer aus dem regionalen und ideellen Umfeld als Kommanditisten auf ihre Einlage begrenzt“, erklärt Ulrike Hoffmann, Geschäftsführerin vom Boschenhof. Die Menschen auf dem Boschenhof möchten den Betrieb in eine Stiftung umwandeln. „Die Stiftung ist in unseren Augen eine zukunftsgerichtete Rechtsform, da sie dem ethischen Grundsatz entspricht, dass die Erde kein Privatbesitz ist“, erklärt Anselm Kuhle, Geschäftsführer vom Boschenhof. „So würde die Natur in einem auf ihren Erhalt ausgerichteten Gemeinschaftsinteresse treuhänderisch bewirtschaftet.“
Wir lassen uns in die Karten schauen:
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Katrin Schaefer
Zum 27.09.2026 ist die EmpCo, eine EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbrauchertransparenz in Kraft getreten. EmpCo verpflichtet Unternehmen, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen klar, belegbar und überprüfbar zu formulieren, um Greenwashing zu erschweren. Dieser Beitrag, wurde vor dem Inkrafttreten der EmpCo-Richtlinie veröffentlicht und erfüllt daher u.U. nicht die Anforderungen der EmpCo-Richtlinie.
Die GLS Bank wurde 1974 mit dem Impuls gegründet, gesellschaftlichen Wandel zu fördern und zu einer lebenswerten Zukunft beizutragen. Seit unserer Gründung verfolgen wir das Ziel, eine zukunftsweisende Wirtschaftsweise mitzugestalten. Dass durch die EmpCo-Richtlinie transparente Formulierungen in Bezug auf Umweltaussagen für alle Unternehmen verpflichtend werden, begrüßen wir sehr.

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