Archivbeitrag

Neue Grundlage für unsere Leistungen

GLS Vorstandssprecher Thomas Jorberg zum geplanten GLS Beitrag der GLS Bank

GLS Kernleistungen

Die Leistungen der GLS Bank bestanden seit ihrer Gründung stets aus weit mehr als Geld und Zinsen. Die Kernleistung der GLS Bank ist, gesellschaftliche Entwicklungen in den Bereichen Kultur, Bildung, Soziales und Ökologie wahrzunehmen, zu begleiten, zu kommunizieren sowie mit verschiedenen Instrumenten zu finanzieren. Also das Geld unserer Kundinnen und Kunden dorthin zu geben, wo es unter ganzheitlich-menschlichen Bedingungen gebraucht wird. Den Auftrag dazu haben wir von allen Kundinnen und Kunden. Sowohl von den Einlegern, die ihr Geld sinnvoll verwendet wissen wollen, als auch von den Kreditnehmern, die das Geld für ökologische und soziale Projekte einsetzen.

Die GLS Bank ist dabei das größte Instrument. Aber unsere Gesamtleistung besteht aus der Kombination von Einlagen und Krediten der GLS Bank mit Beteiligungen der GLS Beteiligungs AG sowie Stiftungen und Schenkungen durch die GLS Treuhand.  Mit diesen Instrumenten und unseren gesellschaftlichen Aktivitäten haben wir viele Entwicklungen überhaupt erst möglich gemacht, wie zum Beispiel eine vielfältige Schul- und Kindergartenlandschaft, heilpädagogische Einrichtungen, die Energiewende, den ökologischen Landbau sowie Bioläden.

Gut vernetzt

Dies können wir nur leisten, weil wir umfassend mit nachhaltigen Branchen vernetzt sind und uns dort mit Zeit und Ideen einbringen; weil wir ein Höchstmaß an Transparenz pflegen und unsere Arbeit gegenüber unseren Kundinnen und Kunden über Onlinemedien, unseren Bankspiegel, bei Veranstaltungen und in der Beratung offenlegen; weil wir immer wieder neue Finanzierungsformen entwickeln, um für gesellschaftliche Probleme einen Lösungsbeitrag zu leisten.

Nur durch diese enge, aktive Einbindung in gesellschaftliche Entwicklungen ist die GLS Bank in der Lage, die Alternative zu sein: als eine ausschließlich am Wohl der Menschen orientierte Bank. Dies macht die Attraktivität unserer Angebote aus, egal ob Girokonto, Anlage, Kredit, Beteiligung oder Stiftung. Diese Grundleistungen der GLS Bank, die andere Banken so nicht bieten, konnten wir bis heute immer aus unseren marktüblichen Zinsen und Gebühren finanzieren.

Veränderte Bedingungen

Der extreme Rückgang der Zinserträge und die erhebliche Zunahme der Kosten durch die Bankenregulierung, verbunden mit der Digitalisierung, stellt heute alle Banken in Deutschland vor existenzielle Fragen über eine Veränderung ihres Geschäftsmodells. Die um die Hälfte fallenden Zinserträge und die bestehenden Gebühren und Provisionen werden nicht mehr reichen, um die Kosten einer Bank zu decken. Da mögen viele mit Verweis auf die unmenschlichen und gesellschaftsgefährdenden Verhaltensweisen vieler Banken denken: „Na endlich geht es denen auch mal an den Kragen — die Banken haben ohnehin zu viel Geld verdient.“ So richtig das auch sein mag, eine Lösung ist das nicht, denn die Reaktionen sind in der Bankenlandschaft bereits erfahrbar: eine drastische Automatisierung aller Geschäfte ohne Beratung und Filialen mit Massenentlassungen auf der einen Seite; offene oder versteckte Gebührenerhöhungen und vor allem ein noch stärker auf Provisionen ausgerichtetes Geschäftsgebaren auf der anderen Seite. Hinzu kommt dann möglicherweise ein Minuszins auch für Privatanlegerinnen und -anleger.

Jede Bank wird in dieser historisch einzigartigen Situation ihren eigenen neuen Weg finden müssen. Wir kommunizieren die Frage der Bankfinanzierung und die Entwicklung einer konzeptionellen Lösung seit über einem Jahr als offenen Prozess im Bankspiegel, bei Mitgliederveranstaltungen und auch in der Presse.

Der aktuelle Stand

Unser derzeitiger Stand der Entwicklung sieht Folgendes vor:

  • Wir unternehmen derzeit alle Anstrengungen, um trotz zunehmender regulatorischer Anforderungen und dem weiterhinsehr erfreulichen Wachstum unsere Prozesse, Strukturen und Arbeitsweisen zu vereinfachen, um bis Ende 2017 eine Effizienzsteigerung von 25 Prozent zu erreichen. Seit April 2015 brauchten wir dafür außer Auszubildenden und Trainees keine neuen Mitarbeitenden einzustellen. Obwohl wir zuversichtlich sind, dieses Ziel zu erreichen, wird es nicht ausreichen, um die absehbaren Ertragseinbußen auszugleichen.
  • Um unseren Kundinnen und Kunden unsere Grundleistung weiterhin mit einer guten Beratung und transparenter Kommunikation bieten zu können, planen wir einen monatlichen Beitrag. Er soll für jede Kundin und jeden Kunden finanziell tragbar sein und aufgrund der Anzahl der Beitragszahler gleichwohl in der Gesamtsumme die rückläufigen Zinserträge teilweise kompensieren. Nur dann können wir unseren Kundinnen und Kunden die oben beschriebene Grundleistung und Werteorientierung weiterhin bieten. Denn diese sind unvereinbar mit versteckten Gebührenerhöhungen und einem provisionsgetriebenen
    Geschäftsgebaren. Sie sind auch nicht mit einer weitgehend automatisierten, beratungs- und filiallosen Bank möglich.
  • Außerdem stärken wir durch neue Entwicklungen, wie sie in diesem Bankspiegel beschrieben sind, die GLS Gemeinschaft, wobei diese deutlich über Bankdienstleistungen hinausgehen.

Zukunft sichern

Wer das liest, mag sich fragen: „Ist die GLS Bank in Not? Muss ich mir Sorgen um die GLS Bank machen?“ Wer hingegen unsere Jahresabschlusszahlen liest, mag sich fragen: „Die GLS Bank steht doch blendend da und macht Gewinne. Wo liegt das Problem?“ Unseren Kundinnen, Kunden und Mitgliedern sind wir es schuldig, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und aus einer stabilen Situation heraus so zu handeln, dass eine Not auch in Zukunft nicht eintreten wird. Es geht dabei nicht um die Frage, dass wir durch einen Beitrag insgesamt immer höhere Einnahmen generieren, sondern vielmehr darum, einen transparenten Beitrag für zurückgehende Einnahmen zu erzielen.

Einen monatlichen Beitrag dafür, dass eine Bank ihren Geschäftsbetrieb, die Infrastruktur, ihre Fähigkeiten, ihr Netzwerk und ihre Kommunikation bereitstellt und insofern jederzeit für Kundinnen und Kunden leistungsfähig ist, hat es bei einer Bank noch nie gegeben, es erscheint zunächst einmal undenkbar und damit undurchführbar.

Es gibt aber durchaus Beispiele, wo genau so eine Form der Unternehmensfinanzierung seit Jahrzehnten üblich ist, wie zum Beispiel die monatliche Rundfunkgebühr von 17,50 Euro, der monatliche Beitrag für Automobilclubs oder der monatliche Grundpreis für die Stromversorgung in Höhe von ca. acht Euro, den 19 Millionen Bundesbürgerinnen und -bürger regelmäßig zahlen.

Auch zukünftig wollen wir unsere Leistungen nach sozialen, ökologischen und am ganzheitlichen Menschen ausgerichteten Kriterien erbringen und uns nicht am höchsten Erlös orientieren, den wir
durch ein Einzelgeschäft mit dem Kunden machen. Dies war bisher möglich, weil die Kosten durch die Zinsmarge gedeckt waren. Durch die Halbierung der Zinsmarge innerhalb von voraussichtlich vier Jahren ab 2014 wird dies nicht mehr möglich sein.

Fragen und Antworten

Zum Beitrag erreichen uns zahlreiche Fragen. Auf unserer Internetseite haben wir die häufigsten Fragen beantwortet.

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388 Antworten zu „Neue Grundlage für unsere Leistungen“

  1. Avatar von Noch-Mitglied
    Noch-Mitglied

    Meine Frau und ich sind ebenfalls mit dem GLS-Zwangsbeitrag überhaupt nicht einverstanden und haben daher gestern unsere Sonderkündigungen mit Einschreiben-Rückschein auf den Weg gebracht, im Glauben, damit zum 31.12.2016 auzuscheiden und den Gegenwert unserer Geschäftsanteile nach der Generalversammlung 2017 zurückzubekommen.
    Jetzt plötzlich muss ich davon lesen, dass man dafür bei der Versammlung Wiederspruch zu Protokoll hätte geben müssen.
    Was sind das denn für Mätzchen?
    Ich musste Samstag arbeiten, konnte daher nicht kommen, und wir hatten Vollmachten für Gegenstimmen erteilt.
    Darüberhinaus liegen mir jetzt brisante Informationen vor, dass die qualifizierte Mehrheit von 75 Prozent gar nicht erreicht worden ist:
    Ja 1183
    Nein 304
    Enthaltungen 98
    in Summe also 1585 gültig abgegebene Stimmen. 75% davon wären 1188,75 Stimmen, mithin also 1189 erforderliche Stimmen für die Satzungsänderung.
    Im Beschlussvorlagenheft auf Seite 3 unter a. Satzungsänderungen, steht das genau so geschrieben (drei Viertel der gültig abgegebenen Stimmen). Dieser Satz ist der derzeitig gültigen Satzung aus dem § 31 Mehrheitserfordernisse, Satz 2 entnommen worden.
    Im Kleinen erinnert mich diese Sache an unsere Wohneigentümer-Gemeinschaft, wo bei grundlegenden Entscheidungen (z.B. energetische Haussanierung vor 5 Jahren) auch qualifizierte Mehrheiten erforderlich sind und dafür die nötige Zahl Ja-Stimmen her muss. Unser Verwalter hat damals allen klargemacht, dass in einem solchen Fall Enthaltungen wie Nein-Stimmen wirken. Zum Glück haben wir damals ausreichend Ja-Stimmen zusammen bekommen.
    Anscheinend wurden diese Zusammenhänge auf der GLS-Versammlung nicht erläutert, denn sonst hätte es diese relativ hohe Zahl an Enthaltungen nicht geben dürfen.

    1. Avatar von Bettina Schmoll
      Bettina Schmoll

      Guten Tag,
      danke für Ihre Rückmeldung.
      Die von Ihnen genannten Formulierungen zur Abstimmung sind aus der Mustersatzung von Kreditgenossenschaften, die genau wie die GLS Bank schon lange danach verfahren: Enthaltungen sind weder den Ja- noch den Nein-Stimmen zuzurechnen.
      Auf das Sonderkündigungsrecht nach § 67a GenG und § 65 Abs 3 GenG haben wir in der Beschlussvorlage zur aoGV auf Seite 4 unter „Ergänzende Beschlüsse“ hingewiesen. Diese Vorlage haben alle Mitglieder mit der Einladung erhalten.
      Eine zügige Abwicklung von gekündigten Mitgliedschaften ist auch in unserem Interesse. Mit dem Eingang der Kündigung dürfen wir das Geschäftsguthaben nicht mehr auf unsere Risikotragfähigkeit anrechnen, schütten aber weiterhin Dividende aus. Dass wir das Geschäftsguthaben nicht sofort zurückzahlen können, ist eine Anforderung der Bankenaufsicht.
      Viele Grüße
      Bettina Schmoll

  2. Avatar von Michael
    Michael

    Liebes GLS-Team,

    wenn ich mir die Meldungen ansehe, dann haben 80% der abgegeben Stimmen für die Satzungsänderung gestimmt. Damit ist dem Wortlaut der Satzung genüge getan.
    Bei der außerordentlichen Versammlung wurden 1200 Stimmen abgegeben, das entspricht 2,7% aller stimmberechtigten Mitglieder (ca. 44.000), letzten Endes haben also etwas mehr als 2% aller stimmberechtigten Mitglieder für die Einführung des Beitrages gestimmt
    Ich denke, viele Mitglieder konnten nicht nach Bochum reisen, was sicherlich viele individuelle Gründe hat.
    Sollte nicht auch die Möglichkeit einer Briefwahl angeboten werden, um jedem eine Chance zu bieten, seine Stimme abzugeben?

    Viele Grüße
    Michael

    1. Avatar von Rouven Kasten
      Rouven Kasten

      Lieber Michael, aktuell sind satzungsgemäß Wahlen per Brief, Fax oder Online noch nicht erlaubt. Wir werden das Thema aber nicht aus den Augen verlieren und auch hier sicher bald mit der Zeit gehen um solche Möglichkeiten auf den Weg zu bringen. Danke für Dein Feedback, Rouven Kasten

    2. Avatar von Rainer
      Rainer

      „Hat das Mitglied auf der Generalversammlung seinen Widerspruch zu Protokoll gegeben, kann es jetzt sein Sonderkündigungsrecht nach § 67a GenG wahrnehmen.“
      D.h. da ich, wie wahrscheinlich auch viele andere Mitglieder, vor Ort keinen Widerspruch zu Protokoll gegeben habe kann ich nur nach § 65 Abs. 3 GenG kündigen und muss ein Jahr länger warten?

      1. Avatar von Bettina Schmoll
        Bettina Schmoll

        Guten Tag Rainer,
        bei Kündigung nach § 65 Abs 3 GenG werden die Geschäftsanteile nach der Generalversammlung (voraussichtlich im Juni) 2018 ausgezahlt. Eine zügige Abwicklung von gekündigten Mitgliedschaften ist auch in unserem Interesse. Mit dem Eingang der Kündigung dürfen wir das Geschäftsguthaben nicht mehr auf unsere Risikotragfähigkeit anrechnen, schütten aber weiterhin Dividende aus. Dass wir das Geschäftsguthaben nicht sofort zurückzahlen können, liegt nicht an uns, sondern ist eine Anforderung der Bankenaufsicht.
        Viele Grüße
        Bettina Schmoll

  3. Avatar von Dirk Scharnbeck
    Dirk Scharnbeck

    Liebe GLS Online-Redaktion,

    Nachdem nun ja am letzten Samstag die 304 Gegenstimmen zum 60,-€ Beitrag leider nicht ausgereicht haben, werden wohl viele hundert Menschen (vielleicht auch Tausende) ihre Mitgliedschaft kündigen wollen.

    Ich fände es sehr fair und anständig, wenn die GLS in Ihrem Mitteilungsschreiben über das Ergebnis der letzten Generalversammlung (was ja sicherlich in Kürze erfolgen wird, oder?) auch detailliert über das Sonderkündigungsrecht informieren würde.
    (= siehe bei: https://www.gls.de/privatkunden/ueber-die-gls-bank/gls-beitrag/?noMobile=1#Gibt%20es%20ein%20Sonderk%C3%BCndigungsrecht? = leider etwas „versteckt“, weil man erst noch unter „Die häufigsten Fragen“ auf „Alle Fragen“ klicken muß und dort dann an vorletzter Stelle fündig wird).

    Besonders mitgliederfreundlich und nahezu perfekt wäre es, wenn die GLS die „Größe“ besitzen würde in Ihrem Schreiben direkt ein „Muster-Blanko-Sonderkündigungsschreiben“ beizufügen sowie dieses auch auf Ihrer Homepage als pdf-Datei zum Download z.B. unter „Änderungsaufträge“ einstellen würde.
    (= siehe bei: https://www.gls.de/privatkunden/service-kontakt/aenderungsauftraege/ = wo sich ja auch die pdf-Datei zur „Kontoauflösung“ befindet)

    Eine kurze Info hierzu wäre sicherlich für die vielen Hundert enttäuschten Mitglieder sehr hilfreich, bevor sie sich intensiv und aufwendig mit dieser Thematik auseinandersetzen müssen.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. Avatar von Bettina Schmoll
      Bettina Schmoll

      Guten Tag Herr Scharnbeck,
      danke für Ihre Anregungen, ich gebe diese an die verantwortliche Abteilung weiter.
      Viele Grüße
      Bettina Schmoll

    2. Avatar von Karl Emmler
      Karl Emmler

      Meine Kündigung habe ich heute in die Post gegeben, formlos. Mit Berufung auf § 65 Abs. 3 GenG. Ich habe nur 5 Anteile. Dass ich deswegen extra 500 km und rund 250 € ausgebe, nur um bei der AoGV persönlich meinen Widerspruch zu Protokoll zu geben ( § 67a GenG), konnte ja wohl nicht zugemutet werden.
      GLS, alles Gute für die Zukunft.

    3. Avatar von Dirk Scharnbeck
      Dirk Scharnbeck

      Guten Morgen Frau Schmoll,
      Was hat denn nun die verantwortliche Abteilung innerhalb der letzten 2 Wochen entschieden?

      1. Avatar von Julian Mertens
        Julian Mertens

        Hallo Herr Scharnbeck,
        die Kündigung ist formlos möglich, insofern würden hier nicht ein eigenes Schreiben anbieten.
        Herzliche Grüße,
        Julian Mertens

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