Archivbeitrag

Neue Grundlage für unsere Leistungen

GLS Vorstandssprecher Thomas Jorberg zum geplanten GLS Beitrag der GLS Bank

GLS Kernleistungen

Die Leistungen der GLS Bank bestanden seit ihrer Gründung stets aus weit mehr als Geld und Zinsen. Die Kernleistung der GLS Bank ist, gesellschaftliche Entwicklungen in den Bereichen Kultur, Bildung, Soziales und Ökologie wahrzunehmen, zu begleiten, zu kommunizieren sowie mit verschiedenen Instrumenten zu finanzieren. Also das Geld unserer Kundinnen und Kunden dorthin zu geben, wo es unter ganzheitlich-menschlichen Bedingungen gebraucht wird. Den Auftrag dazu haben wir von allen Kundinnen und Kunden. Sowohl von den Einlegern, die ihr Geld sinnvoll verwendet wissen wollen, als auch von den Kreditnehmern, die das Geld für ökologische und soziale Projekte einsetzen.

Die GLS Bank ist dabei das größte Instrument. Aber unsere Gesamtleistung besteht aus der Kombination von Einlagen und Krediten der GLS Bank mit Beteiligungen der GLS Beteiligungs AG sowie Stiftungen und Schenkungen durch die GLS Treuhand.  Mit diesen Instrumenten und unseren gesellschaftlichen Aktivitäten haben wir viele Entwicklungen überhaupt erst möglich gemacht, wie zum Beispiel eine vielfältige Schul- und Kindergartenlandschaft, heilpädagogische Einrichtungen, die Energiewende, den ökologischen Landbau sowie Bioläden.

Gut vernetzt

Dies können wir nur leisten, weil wir umfassend mit nachhaltigen Branchen vernetzt sind und uns dort mit Zeit und Ideen einbringen; weil wir ein Höchstmaß an Transparenz pflegen und unsere Arbeit gegenüber unseren Kundinnen und Kunden über Onlinemedien, unseren Bankspiegel, bei Veranstaltungen und in der Beratung offenlegen; weil wir immer wieder neue Finanzierungsformen entwickeln, um für gesellschaftliche Probleme einen Lösungsbeitrag zu leisten.

Nur durch diese enge, aktive Einbindung in gesellschaftliche Entwicklungen ist die GLS Bank in der Lage, die Alternative zu sein: als eine ausschließlich am Wohl der Menschen orientierte Bank. Dies macht die Attraktivität unserer Angebote aus, egal ob Girokonto, Anlage, Kredit, Beteiligung oder Stiftung. Diese Grundleistungen der GLS Bank, die andere Banken so nicht bieten, konnten wir bis heute immer aus unseren marktüblichen Zinsen und Gebühren finanzieren.

Veränderte Bedingungen

Der extreme Rückgang der Zinserträge und die erhebliche Zunahme der Kosten durch die Bankenregulierung, verbunden mit der Digitalisierung, stellt heute alle Banken in Deutschland vor existenzielle Fragen über eine Veränderung ihres Geschäftsmodells. Die um die Hälfte fallenden Zinserträge und die bestehenden Gebühren und Provisionen werden nicht mehr reichen, um die Kosten einer Bank zu decken. Da mögen viele mit Verweis auf die unmenschlichen und gesellschaftsgefährdenden Verhaltensweisen vieler Banken denken: „Na endlich geht es denen auch mal an den Kragen — die Banken haben ohnehin zu viel Geld verdient.“ So richtig das auch sein mag, eine Lösung ist das nicht, denn die Reaktionen sind in der Bankenlandschaft bereits erfahrbar: eine drastische Automatisierung aller Geschäfte ohne Beratung und Filialen mit Massenentlassungen auf der einen Seite; offene oder versteckte Gebührenerhöhungen und vor allem ein noch stärker auf Provisionen ausgerichtetes Geschäftsgebaren auf der anderen Seite. Hinzu kommt dann möglicherweise ein Minuszins auch für Privatanlegerinnen und -anleger.

Jede Bank wird in dieser historisch einzigartigen Situation ihren eigenen neuen Weg finden müssen. Wir kommunizieren die Frage der Bankfinanzierung und die Entwicklung einer konzeptionellen Lösung seit über einem Jahr als offenen Prozess im Bankspiegel, bei Mitgliederveranstaltungen und auch in der Presse.

Der aktuelle Stand

Unser derzeitiger Stand der Entwicklung sieht Folgendes vor:

  • Wir unternehmen derzeit alle Anstrengungen, um trotz zunehmender regulatorischer Anforderungen und dem weiterhinsehr erfreulichen Wachstum unsere Prozesse, Strukturen und Arbeitsweisen zu vereinfachen, um bis Ende 2017 eine Effizienzsteigerung von 25 Prozent zu erreichen. Seit April 2015 brauchten wir dafür außer Auszubildenden und Trainees keine neuen Mitarbeitenden einzustellen. Obwohl wir zuversichtlich sind, dieses Ziel zu erreichen, wird es nicht ausreichen, um die absehbaren Ertragseinbußen auszugleichen.
  • Um unseren Kundinnen und Kunden unsere Grundleistung weiterhin mit einer guten Beratung und transparenter Kommunikation bieten zu können, planen wir einen monatlichen Beitrag. Er soll für jede Kundin und jeden Kunden finanziell tragbar sein und aufgrund der Anzahl der Beitragszahler gleichwohl in der Gesamtsumme die rückläufigen Zinserträge teilweise kompensieren. Nur dann können wir unseren Kundinnen und Kunden die oben beschriebene Grundleistung und Werteorientierung weiterhin bieten. Denn diese sind unvereinbar mit versteckten Gebührenerhöhungen und einem provisionsgetriebenen
    Geschäftsgebaren. Sie sind auch nicht mit einer weitgehend automatisierten, beratungs- und filiallosen Bank möglich.
  • Außerdem stärken wir durch neue Entwicklungen, wie sie in diesem Bankspiegel beschrieben sind, die GLS Gemeinschaft, wobei diese deutlich über Bankdienstleistungen hinausgehen.

Zukunft sichern

Wer das liest, mag sich fragen: „Ist die GLS Bank in Not? Muss ich mir Sorgen um die GLS Bank machen?“ Wer hingegen unsere Jahresabschlusszahlen liest, mag sich fragen: „Die GLS Bank steht doch blendend da und macht Gewinne. Wo liegt das Problem?“ Unseren Kundinnen, Kunden und Mitgliedern sind wir es schuldig, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und aus einer stabilen Situation heraus so zu handeln, dass eine Not auch in Zukunft nicht eintreten wird. Es geht dabei nicht um die Frage, dass wir durch einen Beitrag insgesamt immer höhere Einnahmen generieren, sondern vielmehr darum, einen transparenten Beitrag für zurückgehende Einnahmen zu erzielen.

Einen monatlichen Beitrag dafür, dass eine Bank ihren Geschäftsbetrieb, die Infrastruktur, ihre Fähigkeiten, ihr Netzwerk und ihre Kommunikation bereitstellt und insofern jederzeit für Kundinnen und Kunden leistungsfähig ist, hat es bei einer Bank noch nie gegeben, es erscheint zunächst einmal undenkbar und damit undurchführbar.

Es gibt aber durchaus Beispiele, wo genau so eine Form der Unternehmensfinanzierung seit Jahrzehnten üblich ist, wie zum Beispiel die monatliche Rundfunkgebühr von 17,50 Euro, der monatliche Beitrag für Automobilclubs oder der monatliche Grundpreis für die Stromversorgung in Höhe von ca. acht Euro, den 19 Millionen Bundesbürgerinnen und -bürger regelmäßig zahlen.

Auch zukünftig wollen wir unsere Leistungen nach sozialen, ökologischen und am ganzheitlichen Menschen ausgerichteten Kriterien erbringen und uns nicht am höchsten Erlös orientieren, den wir
durch ein Einzelgeschäft mit dem Kunden machen. Dies war bisher möglich, weil die Kosten durch die Zinsmarge gedeckt waren. Durch die Halbierung der Zinsmarge innerhalb von voraussichtlich vier Jahren ab 2014 wird dies nicht mehr möglich sein.

Fragen und Antworten

Zum Beitrag erreichen uns zahlreiche Fragen. Auf unserer Internetseite haben wir die häufigsten Fragen beantwortet.

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388 Antworten zu „Neue Grundlage für unsere Leistungen“

  1. Avatar von Robbin Gajda
    Robbin Gajda

    Hallo!
    Wie ich gelesen habe, wurde der GLS-Beitrag (leider!) beschlossen. Wurde das Sonderkündigungsrecht auch beschlossen?

    Gruß Robbin Gajda

  2. Avatar von Volker aus Berlin
    Volker aus Berlin

    Liebes Blog-Team,

    auf der gestrigen außerordentlichen Generalversammlung gab es ja bei der Stimmenauszählung gewisse Unstimmigkeiten: Obwohl an den Eingängen nur etwa 1200 „Stimmen“ (anwesende stimmberechtigte Mitglieder + gültige Vollmachten) erfasst wurden, summierten sich die ausgezählten Stimmen auf fast 1600. Unter diesen Umständen war es ziemlich mutig von Herrn Walter, die Abstimmung fortzusetzen, zumal auf vorangegangenen Generalversammlungen bereits Stimmkarten derselben Farbe verwendet worden sind. Ich gehe natürlich davon aus, dass diese gravierende Diskrepanz im Nachgang geklärt werden konnte. Bitte lassen Sie uns daran teilhaben und erläutern Sie uns, wie es dazu kommen konnte.

    Danke und Grüße!
    Volker aus Berlin

    1. Avatar von Rouven Kasten
      Rouven Kasten

      Lieber Volker, bei einer Prüfung konnten wir feststellen, dass nicht mehr als die ausgegebenen Stimmkarten verwendet wurden. Die Anzahl der Stimmen wurde im Laufe der Versammlung durch Ulrich Walter aber auch korrigiert. Lieben Gruß Rouven Kasten

    2. Avatar von Volker aus Berlin
      Volker aus Berlin

      Lieber Rouven,
      vielen Dank für die schnelle Antwort!
      – Wie viele Personen waren denn nun anwesend?
      – Wie viele Stimmen (stimmberechtigte Mitglieder + gültige Vollmachten) waren anwesend?
      – Warum wurden nach der Pause am Eingang zum Audimax die QR-Codes auf den Namensschildern gescannt?
      – Warum wurden auch die Enthaltungen ausgezählt?
      – Warum wurde die Abstimmung fortgesetzt obwohl offenbar bei jeder Abstimmung eine unterschiedliche Anzahl Stimmen gezählt wurde?

      Bei der Registrierung war ich noch beeindruckt von der Logistik und der Infrastruktur, die aufgefahren wurde, um eine so große Generalversammlung ordentlich und unanfechtbar abzuwickeln. Dieser gute Eindruck ging während der Stimmauszählung leider verloren, als es dem Anschein nach immer wieder zu Inkonsistenzen kam, über die großzügig hinweg gesehen wurde. Es bleibt ein etwas schaler Nachgeschmack.

      Viele Grüße
      Volker aus Berlin

      1. Avatar von Rouven Kasten
        Rouven Kasten

        Lieber Volker, insgesamt wurden 1669 Stimmkarten ordnungsgemäß an ca. 1200 Besucher ausgegeben, zum Teil wurden aber nur um 1550 Stimmen gezählt. Das resultiert einfach daraus das einige Personen gar nicht mehr abgestimmt haben und so kommt es auch zu unterschiedlichen Ergebnissen. Man kann die Anwesenden ja nicht dazu zwingen immer eine Stimme anzugeben. Die Abstimmung war also vollkommen korrekt und satzungsgemäß. Lieben Gruß Rouven Kasten

    3. Avatar von Volker aus Berlin
      Volker aus Berlin

      Danke für die Klärung!

  3. Avatar von Andrea
    Andrea

    Hallo, habe gerade gelesen, dass gestern der Grundbeitrag beschlossen wurde. Da ich lediglich fünf Anteile besitze, würde ich gerne von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Wie kann ich dies jetzt im Detail machen – kann ich zum 31.12.2016 oder erst zum 31.03.2017 kündigen? Muss ich mich in meinem Kündigungsschreiben auf § 67a oder § 65 GenG beziehen? Gibt es Fristen zu beachten? Wann erhalte ich dann mein Geld zurück? Vielen Dank für eine kurze Antwort! Viele Grüße Andrea

    1. Avatar von Bettina Schmoll
      Bettina Schmoll

      Hallo Andrea,
      die Mitglieder haben auf der außerordentlichen Generalversammlung am 10.12.16 beschlossen, dass im Falle einer Kündigung bis zum 31.03.2017 keine Beitragspflicht besteht. Mitglieder, die bis zum 31.03.17 ihre Mitgliedschaft und ihre Konten kündigen, müssen also keinen Beitrag bezahlen. Ihr Geschäftsguthaben erhalten Sie in der Regel nach der Generalversammlung im Sommer 2018 zurückgezahlt.

      Mit diesem Sonderkündigungsrecht schließen wir an § 65 Abs. 3 GenG an. Danach kann jedes Mitglied, das der Genossenschaft mindestens ein volles Geschäftsjahr angehört hat, seine Mitgliedschaft durch Kündigung vorzeitig beenden, wenn ihm nach seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen ein Verbleib in der Genossenschaft bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Die Kündigung ist in diesem Fall mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Geschäftsjahres zu erklären, zu dem das Mitglied nach der Satzung noch nicht kündigen kann. Es besteht Einigkeit darüber, dass die Einführung des GLS Beitrags einen Kündigungsgrund in diesem Sinne darstellt. Darauf können Sie sich in Ihrem Kündigungsschreiben beziehen.

      Viele Grüße
      Bettina schmoll

    2. Avatar von Dirk Scharnbeck
      Dirk Scharnbeck

      Hallo Frau Schmoll,

      Könnten Sie bitte mir und ggf. auch vielen anderen Interessierten erklären, warum heute Vormittag der Inhalt zum Thema Sonderkündigungsrecht (= siehe bei: https://www.gls.de/privatkunden/ueber-die-gls-bank/gls-beitrag/?noMobile=1#Gibt%20es%20ein%20Sonderk%C3%BCndigungsrecht? ) dahingehend geändert wurde, dass jetzt plötzlich keine „Rückzahlung der Anteile“ in 2017 mehr möglich ist, wenn man bis zum 31.12.2016 kündigt.
      Leider war ich so ungeschickt mir hiervon keinen Screenshot gemacht zu haben, aber die hierfür Verantwortlichen werden Bescheid wissen und hoffentlich bitte ehrlich über diesen Änderungsschritt durch Sie berichten.

      mfG

      1. Avatar von Bettina Schmoll
        Bettina Schmoll

        Hallo Herr Scharnbeck,
        hat ein Mitglied auf der Generalversammlung seinen Widerspruch zu Protokoll gegeben, kann es jetzt sein Sonderkündigungsrecht nach § 67a GenG wahrnehmen. Geht uns die Kündigung noch in 2016 zu, so scheidet das Mitglied bereits Ende 2016 aus und das Geschäftsguthaben wird i.d.R. nach der Generalversammlung 2017 ausgezahlt.
        Zur besseren Übersichtlichkeit hatten wir im Zuge der Aktualisierung auf diesen Punkt verzichtet. Gerne haben wir ihn jetzt wieder in die Frage zum Sonderkündigungsrecht mitaufgenommen, wobei er nur für die Mitglieder relevant ist, die bereits ihren Widerspruch zu Protokoll gegeben haben.

        Viele Grüße
        Bettina Schmoll

        Noch eine Ergänzung zum Auszahlungszeitpunkt: Wir haben kein Interesse daran, gekündigte Geschäftsanteile länger zu halten als wir müssen, da wir gekündigtes Eigenkapital nicht auf die Risikotragfähigkeit anrechnen können.

    3. Avatar von Dirk Scharnbeck
      Dirk Scharnbeck

      Liebe Frau Schmoll,

      herzlichen Dank für Ihre schnelle und detaillierte Antwort sowie die erfolgte Ergänzung im Punkte „Sonderkündigungsrecht“.
      Der Wortlaut war zuvor jedoch nicht so gewesen, denn sonst hätte ich ja gewusst, dass ich auf der Versammlung meinen Widerspruch zu Protokoll hätte geben müssen.
      Wie auch immer so etwas gemacht hätte werden müssen (bitte hierüber um Ihre Aufklärung) und ich vermute mal, dass dies auch sonst niemand getan hat, oder?
      Bitte erklären Sie mir doch, warum hierauf weder in der Beschlussvorlage (noch im Anschreiben) hingewiesen, bzw. aufgeklärt wurde und dies auch während der gesamten Versammlung zu keinem Zeitpunkt erwähnt wurde – zumindest bis zum Beginn der Abstimmung von 8b, als ich dann die Versammlung verlassen habe.

      Interessanter Weise wusste hierüber auch niemand etwas beim Registrierungsstand für die Vollmachten als dort in meinem Beisein ein Mitglied genau diese Thematik ansprach.

      Und wenn Sie kein Interesse an gekündigten Geschäftsanteilen haben, dann dürfen Sie mir und meiner Frau nach Erhalt unserer Kündigungen auch gerne „unser Geld“ unverzüglich zurückzahlen.

      Viele Grüße
      Dirk Scharnbeck

      1. Avatar von Bettina Schmoll
        Bettina Schmoll

        Guten Tag Herr Scharnbeck,
        im Protokoll ist Folgendes festgehalten:
        „Sofern einzelne Mitglieder mit der beschlossenen Satzungsänderungen zur Einführung des GLS Beitrags nicht einverstanden sind, besteht jetzt die Möglichkeit, Widerspruch zu Protokoll zu erklären. Dies beeinflusst nicht die getroffenen Beschlussfassungen, ist aber Voraussetzung dafür, das Sonderkündigungsrecht für eine Mitgliedschaft nach § 67a GenG auszuüben. Dazu sprechen Sie bitte gleich im Anschluss hier im Saal den Schriftführer Herrn Dr. von Carlowitz an.“ Der Hinweis erfolgte am Ende der Generalversammlung.
        Auf das Sonderkündigungsrecht nach § 67a GenG haben wir in der Beschlussvorlage zur aoGV auf Seite 4 unter „Ergänzende Beschlüsse“ hingewiesen. Die Beschlussvorlage wurde an alle Mitglieder mit der Einladung verschickt.
        Und nochmals zur Auszahlung: Eine zügige Abwicklung von gekündigten Mitgliedschaften ist auch in unserem Interesse. Mit dem Eingang der Kündigung dürfen wir das Geschäftsguthaben nicht mehr auf unsere Risikotragfähigkeit anrechnen, schütten aber weiterhin Dividende aus. Dass wir das Geschäftsguthaben nicht sofort zurückzahlen können, liegt nicht an uns, sondern ist eine Anforderung der Bankenaufsicht.
        Viele Grüße
        Bettina Schmoll

    4. Avatar von Karl Emmler
      Karl Emmler

      Danke. Meine Kündigung habe ich heute in die Post gegeben. Mit Berufung auf § 65 Abs. 3 GenG. Auch ich habe nur 5 Anteile. Dass ich deswegen extra 500 km und rund 250 € ausgebe nur um bei der AoGV persönlich meinen Widerspruch zu zu Protokoll zu geben ( § 65a GenG), kann ja wohl auch nicht zugemutet werden.
      Alles Gute für die Zukunft.

      1. Avatar von Bettina Schmoll
        Bettina Schmoll

        Guten Tag Herr Emmler,
        Ihr Schreiben ist angekommen. Sie erhalten demnächst eine Antwort per Post.
        Ihnen auch alles Gute.
        Viele Grüße
        Bettina Schmoll

    5. Avatar von Dirk Scharnbeck
      Dirk Scharnbeck

      Liebe Frau Schmoll,

      Vielen Dank für Ihren letzten Beitrag und ich bin des Lesens sehr wohl mächtig, auch wenn ich im Leben auch schon mal etwas übersehen habe.

      Auf Seite 4 unter „Ergänzende Beschlüsse“ wird zwar auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen (das ist richtig und dies habe ich auch rechtzeitig bereits vor der Versammlung gelesen).
      ABER wo bitte steht dort geschrieben, dass ich als Voraussetzung dafür dies nur in Anspruch nehmen kann, wenn ich am Ende der Versammlung beim Schriftführer Widerspruch zur Niederschrift erklärt habe???

      Das heißt ich bin jetzt der Dumme, weil:

      a) ich zu früh gegangen bin
      b) ich kein Experte im GenG bin und eigentlich hätte ahnen müssen, dass mir durch das nicht rechtzeitige Nachlesen und Selbststudium des § 67a GenG (der erwähnt ist – jawohl) ein Nachteil entstehen könnte
      c) ich auf die Ehrlichkeit und Anständigkeit der GLS Bank vertraut habe, die dieses „Kleingedruckte“ = den wesentlichen Passus des § 67a GenG, nämlich: „die Erklärung des Widerspruch zur Niederschrift“ (innerhalb oder am Schluß der Versammlung) nur ganz zufällig nicht erwähnt haben, oder?

      Sollte dies aber tatsächlich mit Kalkül geschehen sein, so hätte dies natürlich auch den Vorteil mit sich gebracht, dass sich möglichst wenige Beitragsgegner auf die Reise zur Versammlung machen, weil sie haben ja ein Kündigungsrecht (steht ja da geschrieben) – allerdings ein „nur ganz geschickt eingeschränktes“. Und das wichtigste: Sie sind nicht vor Ort und geben keine Neinstimme ab!
      hmm

      Ich hoffe es gibt bei der GLS „Verantwortliche“, die sich dieses Thema´s noch einmal annehmen und hier einen gütlichen Vorschlag unterbreiten können (gerne auch persönlich an privat) außer nur: „Tja – dumm gelaufen“.

      Vielen Dank im Voraus und
      Viele Grüße
      Dirk Scharnbeck

      1. Avatar von Bettina Schmoll
        Bettina Schmoll

        Guten Tag Herr Scharnbeck,

        der Beitrag ist in einem offen Prozess entstanden. Die Diskussion darum haben wir intensiv und transparent geführt, nicht zuletzt hier im Blog. Die alternativen Anträge der Mitglieder haben wir umgehend mit auf die Tagesordnung genommen, ohne auf der Regel „50 Mitgliederstimmen pro Antrag“ zu bestehen. In der Einladung sind alle wichtigen und notwendigen Punkte für die Beschlussfassung aufgeführt. Mit über 1200 Mitgliedern hatten wir die Generalversammlung mit den bisher meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmern, von denen sich in der Aussprache viele auch sehr kritisch zu Wort gemeldet haben. Wir schätzen das Engagement und die Diskussion mit unseren Mitgliedern sehr, zeigt es uns doch, dass ihnen die Zukunft und Weiterentwicklung ihrer Bank sehr am Herzen liegt.

        Auch wenn Sie Ihren Widerspruch zu den Beschlüssen auf der Generalversammlung nicht abgeben konnten, entstehen Ihnen durch eine Kündigung bis zum 31.03.2017 keine Nachteile. Im Gegenteil: Sie können früher als sonst möglich Ihre Geschäftsanteile kündigen, Sie müssen keinen Beitrag zahlen und Sie erhalten für Ihre Geschäftsanteile ein Jahr länger eine Dividende ausgezahlt.

        Für ein persönliches Gespräch stehen meine Kolleginnen und Kollegen aus der telefonischen Kundenberatung gerne zur Verfügung. Sie erreichen Sie unter: +49 234 5797 455

        Viele Grüße
        Bettina Schmoll

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