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Der GLS Beitrag jetzt im Online-Bankspiegel Spezial

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Warum benötigen wir einen GLS Beitrag?

Um alles, was die GLS Bank ausmacht, auch in Zeiten des Niedrigzinses und zunehmender Auflagen weiter für alle Menschen offen zu halten, schlagen wir unseren Mitgliedern auf einer außerordentlichen Generalversammlung im Dezember den GLS Beitrag vor.

In unserem Online-Spezial geben wir einige spannende Einblicke dazu – bewegt, bewegend und im O-Ton.

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121 Antworten zu „Der GLS Beitrag jetzt im Online-Bankspiegel Spezial“

  1. Avatar von Noch-Mitglied
    Noch-Mitglied

    Guten Tag,
    das sind ja nun neue und etwas wiedersprüchliche Angaben zu den Kündigungsmodalitäten.
    Da ich aus beruflichen Gründen am 10.12. nicht in Bochum sein und somit auch keinen Widerspruch vor Ort einlegen konnte, muss ich nun wohl bis 2018 auf den Gegenwert meiner Anteile warten.
    Vielleicht gar nicht so übel, der Beitragspflicht schon mal entronnen und für 2016 und 2017 noch Dividende auf die Anteile bekommen…
    Wenn ich so den Erfahrungsbericht der alternativen Antragssteller lese, bin ich froh, dass ich nicht kommen konnte. Ich hätte mich nur geärgert und freue mich jetzt umso mehr, der GLS-Bank relativ elegant den Rücken kehren zu können.
    http://gls.owako.de

    1. Avatar von Julian Mertens
      Julian Mertens

      Liebes Mitglied,
      die Modalitäten für die Kündigung finden Sie hier beschrieben.
      Herzliche Grüße,
      Julian Mertens

    2. Avatar von Marion Kalmbach
      Marion Kalmbach

      Allein diese Tatsache spricht eine deutliche Sprache:
      „Um die Dreiviertelmehrheit berechnen zu können, wurden nur die Ja und die Nein-Stimmen addiert und daraus der Quotient gebildet.
      Nach dieser Berechnung wurde der GLS-Beitrag mit 79,55% angenommen.
      Nimmt man die Enthaltungen in die Summe mit auf, da sie ja auch gültige Stimmen repräsentieren (Seite 3 Beschlussheft), verändert sich der Quotient und der GLS-Beitrag hätte eine Zustimmung von 74,63%. Damit wäre der GLS-Beiträg allerdings nicht angenommen.“

      Danke für die Links zu gls.owako.de, dort finden sich die ersten Texte mit Wahrheitsgehalt, die ich zu diesem Thema lese. Ich schließe mich den Aussagen von Frau Muhr an und bitte Frau Schmoll und ihre Kollegen, sich nicht ständig gebetsmühlenartig zu wiederholen. Ja, Sie haben es geschafft, der Beitrag ist durch. Meiner Ansicht nach wurde das nicht 2 Jahre lang „diskutiert“, sondern 2 Jahre lang gründlich durchgeplant und marketing-strategisch vorbereitet. Es gab nie eine Alternative. Das geht für den wachen Leser aus der jetzigen Entwicklung eindeutig hervor! Und ich danke all denen Mitgliedern, die sich mit eigenen Anträgen und kritischen Äußerungen dafür eingesetzt haben, dieses Diktat zu verhindern. Wir werden wohl nun alle die GLS-„Gemeinschaft“ verlassen müssen, wenn wir unseren Werten treu bleiben wollen. Sehr enttäuschende Entwicklung einer Bank mit einst großem Potential:
      „Sie will
      „ihre“ Gemeinschaft nur als Kalkulationsgrundlage, nicht als Potentialpool für eine gemeinsame
      Zukunft.“ Mit diesem Zitat von Hans-Florian Hoyer möchte ich mich traurig verabschieden.

      1. Avatar von Bettina Schmoll
        Bettina Schmoll

        Guten Tag Frau Kalmbach,
        nach der Abstimmung auf der außerordentlichen Generalversammlung haben uns auch Rückfragen dazu erreicht, wie die Enthaltungen gezählt werden/wurden. Deshalb haben wir unsere Juristen gebeten, das noch einmal zu überprüfen. Die Rückmeldung ist eindeutig. Stimmenthaltungen sind auch im Rahmen der Abstimmung über Satzungsänderungen nicht zu berücksichtigen. Es handelt sich nicht um gültig abgegebene Stimmen. Vielmehr handelt es sich um nicht abgegebene Stimmen.
        Dies ist durch die Gerichte bereits hinreichend geklärt. Der BGH hat dies im Jahre 1982 mit Urteil vom 25. Januar 1982 (Aktenzeichen II ZR 164/81) verbindlich festgelegt. Er entschied, dass bei einer Abstimmung die Mehrheit nur nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen ist und dass Stimmenthaltungen sowie ungültige Stimmen nicht mitzuzählen sind.
        Dies ist auch folgerichtig, da ansonsten Stimmenthaltungen faktisch als Nein-Stimmen gewertet würden, obwohl es den betreffenden Menschen gerade darum geht, keine Position im Sinne „dafür“ oder „dagegen“ zu beziehen. Der/die anwesende Betreffende will an der Abstimmung nicht teilnehmen, also keine Stimme abgeben. Daher ist es rechtlich auch nicht erforderlich, Stimmenthaltungen überhaupt zu erfassen.
        Auch die entsprechende Fachliteratur hat sich der vom BGH dargelegten Auffassung einhellig angeschlossen. So schreibt etwa Gräser: „Auch Gesetz und Satzung verwenden im übrigen übereinstimmend den Begriff der „abgegeben Stimme“. Damit kommt ebenfalls klar zum Ausdruck, dass Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen keine abgegebenen Stimmen sind (§ 33 Abs. 2 MS).“ (Gräser/Metz/Werhahn „Die Generalversammlung und die Vertreterversammlung der Genossenschaft“). Der Autor bezieht sich auf die Mustersatzung, der die GLS-Satzung an dieser Stelle exakt entspricht.
        Demgemäß legt § 33 Abs. 2 S. 2 der Satzung zutreffend fest, dass Stimmenthaltungen nicht berücksichtigt werden. § 31 Abs. 2 Ziffer a) der Satzung setzt folglich eine ¾-Mehrheit der abgegebenen Stimmen voraus, also der Ja-Stimmen im Verhältnis zu den Nein-Stimmen. Die Abstimmung ergab 1183 Ja-Stimmen und 304 Nein-Stimmen, in Summe 1487 gültige und abgegebene Stimmen. Dies ergibt eine Zustimmung von 79,56 %. Damit ist die Satzungsänderung wirksam beschlossen.
        Zum offenen Prozess: Wir freuen uns über die durchaus kritische Diskussion zum Beitrag, über die Anträge der Mitglieder und die hohe Zahl der Teilnehmer/innen an der aoGV. Denn das zeigt uns, dass unseren Kundinnen, Kunden und Mitgliedern „ihre“ Bank wichtig ist. Wir nehmen alle Beiträge ernst. Dabei respektieren wir, dass nicht alle unseren Standpunkt nachvollziehen können und wollen, erwarten dies aber auch von anderen.
        Viele Grüße
        Bettina Schmoll

  2. Avatar von Sebastian
    Sebastian

    Guten Tag. Habe ich es richtig mitbekommen, dass der Beitrag angenommen wurde? Wann wird da genau informiert, wann und unter welchen Bedingungen man da raus kommt. Ich überlege mir ernsthaft die Bank zu wechseln, aber nun gut, dass kann man ja zumindest jederzeit und langsam angehen, mit parallelem Konto, und dann ein paar Monate eben zuviel bezahlen während man alles umstellt. Ich mache mir eher Sorgen wegen der Anteile: Wenn ich es richtig sehe, muss man sich da ja recht schnell entscheiden, der Bank „auf ewig“ den Rücken zu kehren, da man ansonsten auf Grund der (natürlich normalerweise sinnvollerweise) sehr langen Kündigungsfristen für Anteile noch sehr lange Strafgebühren zahlen müsste, auch wenn man z.B. gar kein Kunde der Bank mehr ist. Kann da mal einer darlegen, wie das genau mit den Fristen ist? Das Problem ist, mit nur 10 Anteilen ist das selbst bei optimistischer Dividendenerwartung (und so optimistisch bin ich da jetzt nicht mehr) nicht so, dass man einfach mit +/- Null drin bleibt, in der Hoffnung dass sich die GLS zeitnah wieder auf das Richtige besinnt (aus meiner Sicht, was offenbar eben nicht die der Mehrheit ist). Bislang habe ich die Bank und das Geschäftsmodell so wie ich es verstanden habe gerne mit Eigenkapital unterstützt. Ob da nun Dividende bei rum kam oder nicht. Auch mit dem Beitrag wünsche ich der Bank ernsthaft viel Erfolg (man tut ja durchaus Gute Sachen), aber ich möchte nicht ein aus meiner Sicht falsches Geschäftsmodell diese guten Dinge zu erreichen durch Spenden unterstützen.

    1. Avatar von Bettina Schmoll
      Bettina Schmoll

      Guten Tag Sebastian,
      auf der außerordentlichen Generalversammlung stimmten die Mitglieder mit 79,6 Prozent für den GLS Beitrag. Gleichzeitig haben sie auch ein Sonderkündigungsrecht nach § 65 Abs. 3 GenG beschlossen. Es sieht vor, dass im Falle einer Kündigung bis zum 31.03.2017 keine Beitragspflicht besteht. Mitglieder, die bis zum 31.03.2017 ihre Mitgliedschaft und ihre Konten kündigen, müssen also keinen Beitrag bezahlen. Ihr Geschäftsguthaben erhalten sie in der Regel nach der Generalversammlung im Sommer 2018 zurückgezahlt.
      Auf unserer Website informatieren wir ausführlich zum aktuellen Stand und zum Sonderkündigungsrecht.
      Wenn Sie unsere Ziele, nachhaltige Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklung, weiterhin gut finden und unterstützen möchten, den Beitrag aber nicht angemessen oder richtig finden, können Sie Geschäftsanteile auch auf ein anderes GLS Mitglied oder die GLS Bank Stiftung übertragen. Infos dazu gibt es ebenfalls auf der Website.
      Gerne beraten Sie auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Telefonischen Kundenberatung, Telefon 0234 5797 455.
      Viele Grüße
      Bettina Schmoll

  3. Avatar von Lorenz Illmann
    Lorenz Illmann

    Nun gut, die große Mehrheit hat entschieden. Ich habe mich auch entschieden. Ich werde weder Vorstandsgehälter unterstützen, die – meiner Meinung nach – nicht zu einer Bank dieser Art passen, noch werde ich die fundamentalistischen Ansätze der Bank und ihrer Mitarbeiter finanzieren. Leider hat sich die Idee der langsamen gesellschaftlichen Verbesserung durch einen Ansatz der kleinen Schritte nicht durchgesetzt. Jetzt soll das große Rad gedreht werden. Ich wünsche viel Erfolg, auch wenn ich starke Zweifel habe, dass die GLS in zwei Jahren noch mehr als 100.000 Kunden hat.

    1. Avatar von Bettina Schmoll
      Bettina Schmoll

      Guten Tag Herr Illmann,
      danke für Ihre Rückmeldung und die guten Wünsche.
      Viele Grüße
      Bettina Schmoll

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