Freiheit ist erlebbar, insofern es gelingt, seinen eigenen Idealen, Werten und Ideen zu folgen. Dabei werden auch Bezüge des Einzelnen zur Gesellschaft deutlich: Die individuelle Freiheit ist eine Voraussetzung für die gesellschaftliche Entwicklung – in kultureller, wirtschaftlicher und politischer Hinsicht. Die gesellschaftliche Aufgabe von Bildung ist es daher, die Ichentwicklung des Einzelnen genauso zu fördern wie seine Sozialisationsfähigkeit.
Dabei geht es sowohl um ein breites Allgemeinwissen als auch um kognitive, motorische und soziale Fähigkeiten. Inhaltlich sind der aktuelle Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu vermitteln, die Verfahrensweisen und Systeme der Arbeitswelt sowie die wesentlichen gesellschaftlichen Fragestellungen. Gleichzeitig muss Bildung aber unabhängig von jeglichen politischen, wirtschaftlichen oder religiösen Interessen bleiben, ja sogar zu einem kritischen Umgang mit ihnen befähigen, um ihre Weiterentwicklung bzw. Innovations- und Zukunftsfähigkeit sicherzustellen.
Insbesondere Schulen und Hochschulen in freier, nicht staatlicher Trägerschaft haben in den vergangenen Jahrzehnten wertvolle Beiträge in diese Richtung geleistet. Sie haben ihre Freiheit dazu genutzt, attraktive pädagogische Konzepte zu entwickeln, die sich im Qualitätswettbewerb behaupten können. Einiges wurde mittlerweile von Schulen in staatlicher Trägerschaft übernommen. Außerdem ist die Elternschaft auch durch das finanzielle Engagement in tensiver in die Schulentwicklung miteinbezogen. Gegen den allgemeinen Trend gewannen die Schulen in freier Trägerschaft darum in den letzten Jahren weiter an Schülerinnen und Schülern und bauten ihre Angebote aus.
Für eine nachhaltige gesellschaftliche Weiterentwicklung ist allerdings auch ein gleichberechtigter Zugang zur Bildung notwendig. Schulen in freier Trägerschaft müssen sich darum dem nicht von der Hand zu weisenden Vorwurf
stellen, die Schülerschaft zu spalten: Kinder aus engagierten Bildungselternhäusern besuchen verstärkt Freie Schulen, andere eher staatliche Schulen. Die Frage stellt sich somit, wie die Vorteile der Freien Schulen mit den Vorteilen einer 100-prozentigen staatlichen Finanzierung kombiniert werden können. Dafür brauchen wir ein Schulfreiheitsgesetz, das den Schulen eine viel stärkere pädagogische, personelle und finanzielle Eigenständigkeit ermöglicht, so dass jede Schule ein eigenes Profil entwickeln kann und insofern eine freie Schule wird. Voraussetzung dafür ist, dass der Staat direkt oder indirekt etwa über Bildungsgutscheine die volle Finanzierung übernimmt, wobei die Gesamtausgaben nicht höher sein müssen als bisher. Die pädagogische Freiheit und Selbstverwaltung bedarf natürlich gesetzlicher Rahmenbedingungen und Grundstandards. Beispielsweise sollten Schulen einen bestimmten Anteil der Schülerinnen und Schüler aus dem lokalen Umfeld oder auch mit besonderem Förderbedarf aufnehmen müssen. Eine vergleichbare Entwicklung ist ebenso im Hochschulbereich notwendig. Mit dem Hochschulfreiheitsgesetz wurde 2006 in Nordrhein-Westfalen ein erster sinnvoller Schritt in diese Richtung getan. Wie schwer sich der Staat allerdings mit wirklich freien Bildungsangeboten tut, zeigt die aktuelle Entwicklung in Nordrhein-Westfalen: Mit einem Hochschulzukunftsgesetz sollen Teile dieser Freiheit beschnitten werden, obwohl das Hochschulfreiheitsgesetz in qualitativer Hinsicht nur positive Entwicklungen zeigt. Die Erkenntnis, dass ein Hochschulfreiheitsgesetz – insofern es seinem Namen gerecht wird – schon das allerbeste Zukunftsgesetz
ist, muss sich offensichtlich erst langsam durchsetzen.
Bildung
ist das Schwerpunktthema in unserer Bankspiegelausgabe 2/14. Hier erfahrt ihr Neues und Interessantes zu Inklusion, Bildungschancen unabhängig von Herkunft und finanziellen Mitteln und das gemeinsame Lernen von jüngeren und älteren Schülerinnen und Schülern.
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