Monsanto, EU-Behörde und britische Regierung klagen gemeinsam gegen die Zivilgesellschaft
In einer alarmierenden Allianz verbünden sich der Konzern Monsanto, die britische Regierung, die europäische Lebensmittelbehörde EFSA und die EU-Kommission vor dem EU-Gericht. Gemeinsam wollen sie verhindern, dass eine gentechnisch veränderte Soja vom Markt genommen werden muss.
Der Hintergrund
Im März 2013 hatte eine Gruppe von Nichtregierungsorganisationen (u.a. die Zukunftsstiftung Landwirtschaft) vor dem Gerichtshof der Europäischen Union gegen die EU-Zulassung der gentechnisch veränderten Soja „Intacta“ von Monsanto geklagt. Die EFSA hatte ihrer Ansicht nach die Risiken von „Intacta“ nicht ausreichend geprüft. Die Koalition aus Industrie, Behörden und Politik will nun dem laufenden Gerichtsverfahren beitreten, um die Gentechnik-Soja zu verteidigen.
Risiken für Mensch und Natur
„Soja ist eines der Lebensmittel, das am häufigsten Allergien auslöst. Es ist bekannt, dass das Insektengift, das in den transgenen Pflanzen produziert wird, Immunreaktionen noch verstärken kann. Damit wächst auch das gesundheitliche Risiko. Eine andere potentielle Gefahr sind die Wechselwirkungen von Spritzmitteln wie Roundup mit dem Insektengift, das in den Pflanzen produziert wird“, kritisiert Christoph Then von Testbiotech. „Trotz der Risiken verlangt die EFSA nicht einmal Fütterungsstudien, um die gesundheitlichen Risiken zu prüfen.“ Testbiotech koordiniert die Klage mit der Unterstützung der Zukunftsstiftung Landwirtschaft und weiteren Umwelt- und Landwirtschaftsorganisationen.
- Weitere Infos zur Klage und dem aktuellen Stand des Verfahrens
- Testbiotech bittet um Unterstützung bei der Finanzierung der Klagekosten
Zum 27.09.2026 ist die EmpCo, eine EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbrauchertransparenz in Kraft getreten. EmpCo verpflichtet Unternehmen, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen klar, belegbar und überprüfbar zu formulieren, um Greenwashing zu erschweren. Dieser Beitrag, wurde vor dem Inkrafttreten der EmpCo-Richtlinie veröffentlicht und erfüllt daher u.U. nicht die Anforderungen der EmpCo-Richtlinie.
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