Wie können Betriebsräte*innen für Umweltschutz im Betrieb aktiv werden, fragt unser Gastautor Thomas Friedl anlässlich der in diesem Jahr anstehenden Betriebsratswahlen.
Im Betriebsverfassungsgesetz taucht der Begriff „Nachhaltigkeit“ nicht auf. Vielleicht deshalb, weil er zum Zeitpunkt der letzten Novelle im Jahr 2001 noch nicht in Mode war. Wer jedoch nach „Umweltschutz“ sucht, wird mit einigen Fundstellen belohnt. So sind im Gesetz als Themen von Betriebsversammlungen u.a. umweltpolitische Angelegenheiten genannt. Danach muss der Arbeitgeber mindestens einmal im Jahr auf einer Betriebsversammlung über den Stand des betrieblichen Umweltschutzes zu berichten. Peinlich, wenn es da nichts zu berichten gäbe. Auch gehört es zu den allgemeinen Aufgaben von Betriebsräten, Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern.
Was heißt „betrieblicher Umweltschutz“?
Dieser Begriff ist durchaus weit auszulegen. Dazu gehören ganz klassisch Filter in einem Schornstein auf dem Betriebsgelände, obwohl sich die Emissionen in aller Regel nicht auf dem eigenen Betriebsgelände auswirken. Auch die Nutzung von Recyclingpapier oder Ökoreinigungsmitteln können eine Maßnahme des betrieblichen Umweltschutzes sein.
In der Begründung des Betriebsverfassungsgesetzes heißt es: „der Bezug zu der […] Aufgabenstellung des Betriebsrates gehe gerade nicht dadurch verloren, dass sich Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes […] in der Regel außerhalb des Betriebes mittelbar oder unmittelbar auswirkten“ (1). Die betriebliche Anknüpfung bedeutet also nicht, dass die erfassten Umweltauswirkungen stets vom eigenen Betrieb ausgehen müssten. Erfasst sind auch Umwelteinwirkungen ,von außen´. Sie müssen lediglich einen Anknüpfungspunkt im Betrieb haben“ wie z. B. Schallisolierung von Fenstern (2). Die Möglichkeiten zur Einflussnahme sind demnach nicht etwa auf die chemische Industrie beschränkt, sondern in allen Unternehmen, gerade auch im Dienstleistungssektor, vorhanden.
Mitbestimmungspflichtig ist zum Beispiel das Angebot in Betriebskantine oder Betriebskindergarten (3). Das eröffnet vielfältige Möglichkeiten, um regionale, saisonale, fair gehandelte oder biologisch angebaute Waren in das Angebot hinein zu verhandeln. Auch könnte die Einführung eines Veggietages oder eines regelmäßigen Angebots veganer Speisen vom Betriebsrat mitbestimmt werden (die Personalräte im öffentlichen Dienst haben hier sogar noch mehr Möglichkeiten). Vorstellbar sind außerdem Bonusregelungen für sparsames Fahren, für den Verzicht auf den größtmöglichen Dienstwagen und vieles mehr.
Betriebsratswahlen – Engagement gefragt
Der Umfang der Mitwirkungsrechte beim Umweltschutz hängt ganz „wesentlich vom Einsatz des Betriebsrates ab, insbesondere davon, in welchem Umfang er die nötigen Informationen einfordert und seine Vorstellungen einbringt.“ (4)
Nach meinen Erfahrungen liegen diese Möglichkeiten der Einflussnahme in vielen Betrieben brach. Vielleicht weil „klassische“, gewerkschaftspolitisch orientierte Betriebsräte dieses Handlungsfeld noch nicht für sich entdeckt haben. Ganz sicher ist es aber so, dass viele Menschen, denen die Umwelt, Natur und nachhaltige Lebensführung am Herzen liegen, über die Möglichkeiten von betriebsrätlichem Engagement in diesem Bereich keine Informationen haben.
Deshalb möchte ich alle, die sich auch in ihrem Betrieb umweltpolitische und nachhaltige Veränderungen wünschen aufrufen, sich bei einer der nächsten Betriebsratswahlen als Kandidaten*innen aufzustellen. Das ist leichter als gedacht. Traut Euch!
Thomas Friedl war zwölf Jahre Betriebsrat und leitet Seminare und Fortbildungen für Betriebsräte*innen u.a. zum Thema Nachhaltigkeit.
Mehr: Wie es um Umweltschutz und Nachhaltigkeit in der GLS Bank steht, lest ihr in unserem Nachhaltigkeitsbericht, den ihr auf unserer Website herunterladen könnt.
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Titelfoto: PV-Anlagen auf dem Dach der GLS Bank Bochum
Quellen: (1) Reichelt/Meyer, RdA 2003, (2) ebd, (3) Däubler u.a., Kommentar zum BetrVG, 12.Aufl., Seite 1616, (4) Reichelt/Meyer, RdA 2003
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