Was haben EWS Schönau, Green City Energy AG, Bürgerwerke eG, die Friedrich-Wilhelm Raiffeisen Energie eG Hohenroth und das Bündnis Bürger Energie gemeinsam?
Hinter allen stehen der Wille und die Initiative von Bürgerinnen und Bürgern, die Energiewende selbst in die Hand zu nehmen. Alle wurden und werden dabei von der GLS Bank begleitet. Die Wege, die die Projekte, Initiativen und Unternehmen gehen, sind dabei höchst unterschiedlich.
EWS Schönau
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Schwarzwaldgemeinde Schönau machten in den 90er Jahren als „Stromrebellen“ auf sich aufmerksam. Sie beschlossen, das Stromnetz ihrer Gemeinde von einem großen Energieversorgungsunternehmen zurückzukaufen und sich von Atomkraft und fossilen Energien zu verabschieden. Der Kaufpreis konnte u. a mit Hilfe der GLS Bank finanziert werden. Heute sind die Elektrizitätswerke Schönau (EWS) einer der bekanntesten Anbieter von erneuerbarem Strom. Die EWS versorgen bundesweit rund 170.000 Kundinnen und Kunden.
Green City Energy AG
Die Green City Energy AG (GCE) wurde im Jahr 2005 als Tochter der gemeinnützigen Umweltorganisation Green City e.V. mit Sitz in München gegründet. Sie hat aus dem Klimaschutz ein Geschäftsmodell entwickelt, plant und realisiert Energieprojekte und bietet ökologische Geldanlagen an. Bei letzteren bündelt die GCE europaweit verschiedene Wind-, Sonnen- und Wasserenergieprojekte und finanziert diese über die Beteiligung möglichst vieler Kapitalgeber. Den GLS Kundinnen und Kunden ist die Green City Energie AG bekannt mit ihren Angeboten Kraftwerksparkanleihe II – und jetzt aktuell Kraftwerksparkanleihe III.
Energiegenossenschaften
In Energiegenossenschaften wie zum Beispiel der Friedrich-Wilhelm Raiffeisen Energie eG Hohenroth nehmen die Mitglieder die Energiewende direkt und lokal in die Hand. Sie initiieren in der Region Energieprojekte, betreiben diese zum Teil auch und bieten Anlage- und Investitionsmöglichkeiten für ihre Mitglieder. Projekte von Bürgerenergiegenossenschaften zeichnen sich bei der Umsetzung in der Regel durch eine intensive Beteiligung der Menschen vor Ort aus.
Bürgerwerke eG
Die Bürgerwerke eG vertreiben den Strom ihrer Mitglieder – zurzeit 51 Energiegenossenschaften mit rund 10.000 Mitgliedern – bundesweit direkt an Endverbraucher. Erklärtes Ziel der Bürgerwerke ist eine unabhängige, dezentrale Energieversorgung mit erneuerbaren Energien, bei der auch die Wertschöpfung vor Ort verbleibt. Auf der Internetseite der Bürgerwerke kann jede/r Verbraucher/in nachschauen, wo der Strom produziert wird.
Bündnis Bürger Energie
Das Bündnis Bürger Energie e.V. (BBEn) unterstützt die Vernetzung der Akteure in den Regionen und engagiert sich öffentlich für die Verankerung der Bürgerenergie in der Gesellschaft. Das BBEn vermittelt Menschen, die sich für Bürgerenergie einsetzen, Wissen und Qualifikationen, damit sie die dezentrale Energiewende weiter aktiv mitgestalten. Gründungsmitglied ist u.a. die GLS Bank Stiftung.
Wie geht es weiter?
Das kann momentan niemand genau vorhersagen. Lange Zeit bot das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) mit seinen festgelegten Einspeisevergütungen einen kalkulierbaren Rahmen – auch für Bürgerenergieprojekte. Mit der Novelle des EEG , die noch vor der Sommerpause 2016 vom Bundestag verabschiedet werden soll, wird es die festen Vergütungen zukünftig so nicht mehr geben. Der Preis für erneuerbaren Strom soll stattdessen über ein Ausschreibungsverfahren zustande kommen. Dabei bewerben sich verschiedene Akteure mit „ihrem“ Projekt bei der Bundesnetzagentur. Bestandteil des Verfahrens ist der Preis, zu dem sie den erzeugten Strom verkaufen, falls sie den Zuschlag erhalten.
Zu befürchten ist, dass das aufwändige und schon in der Anfangsphase kapitalintensive Verfahren vor allem kleinere und mittlere Vorhaben benachteiligt. Sie haben in der Regel nur ein Projekt, mit dem sie sich bewerben, und bleiben, wenn sie den Zuschlag nicht erhalten, auf den Kosten sitzen. Finanzstarke, große Akteure, die mehrere Projekte in der Pipeline haben, können das Risiko streuen, da die Wahrscheinlichkeit, dass eines ihrer Projekte umsetzungsreif ist und den Zuschlag erhält, größer ist. Erste Erfahrungen mit dem Ausschreibungsverfahren im Freiflächen-Photovoltaik Bereich zeigen, dass hier so gut wie keine Bürgerenergie Projekte zum Zuge kamen.
Durch das neue EEG wird außerdem die Ausbaumenge pro Jahr für erneuerbare Energien gesteuert und dadurch begrenzt.
Zurzeit protestieren die Verbände der Wind- und Solarbranche sowie viele Bürgerenergieinitiativen öffentlichkeitswirksam gegen die befürchteten Verschlechterungen durch das neue EEG. Nächster Aktionstermin ist der 2. Juni. Dann ruft der Bundesverband Windenergie zu einer großen Demonstration zur Rettung der Energiewende in Berlin auf.
Risikokapital für Bürgerenergiegesellschaften
Die GLS Bank unterstützt mit einem speziellen Angebot den Ausbau von Bürgerenergie im Windbereich. Als Partner auf Zeit bietet sie Bürgerenergiegesellschaften eine Eigenkapitalzwischenfinanzierung für die Projektentwicklung, um eine bestandskräftige Bau- und Betriebsgenehmigung für den Windpark zu erreichen. Das Besondere ist, dass sich die Bank wieder zurückzieht, nachdem die Genehmigung erreicht wurde – die Bürgerenergiegesellschaften können ihr Vorhaben somit selbstbestimmt vorantreiben.
Was könnt ihr tun?
In Sachen Klimaschutz und Erneuerbare kann jede/r den für sie passenden Weg finden: Strom sparen, Strom von einem Anbieter erneuerbarer Energien beziehen, sich an Erneuerbare-Energien-Projekten finanziell beteiligen, in Bürgerenergieprojekten oder politisch aktiv werden, und und und. Nur eines geht nicht: nicht handeln.
Frag deine/n Abgeordnete/n
In den nächsten Wochen, noch vor der Sommerpause, sollen die Bundestagsabgeordneten über die Novelle des EEG abstimmen. Ein guter Anlass, noch einmal aktiv zu werden und bei seinem/ihrem Abgeordneten nachzufragen, welche Haltung er/sie zu Ausschreibungspflicht, Deckelung, Vergütung von Erneuerbaren oder zu Regelungen von Bürgerenergieprojekten hat.
Eure Fragen könnt ihr über die Plattform abgeordnetenwatch.de stellen. Hier sucht ihr zunächst den/die Bundestagsabgeordnete/n eures Wahlkreises heraus und schickt ihm/ihr dann eure Frage. Zum Beispiel, welche Haltung er/sie zu den befürchteten negativen Auswirkungen des geplanten EEG für den Bestand der Bürgerenergie hat oder ob bzw. wie das geplante EEG und die Pariser Klimabeschlüsse zusammenpassen.
Die Energieblogger haben unter „#EEG2016-fragwürdig“ bereits wichtige Fragen zusammengestellt, die bei der Formulierung eurer Anfragen hilfreich sein können. Stellungnahmen zu den kritischen Punkten des EEG mit Bezug auf die Bürgerenergie findet ihr auch auf der Website des Bündnis Bürgerenergie e.V.
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