PV-Anlagen - beitrag zum Umweltschutz

Betriebsratswahlen 2018: Zeit für mehr Umweltschutz

Wie können Betriebsräte*innen für Umweltschutz im Betrieb aktiv werden, fragt unser Gastautor Thomas Friedl anlässlich der in diesem Jahr anstehenden Betriebsratswahlen.

Im Betriebsverfassungsgesetz taucht der Begriff „Nachhaltigkeit“ nicht auf. Vielleicht deshalb, weil er zum Zeitpunkt der letzten Novelle im Jahr 2001 noch nicht in Mode war. Wer jedoch nach „Umweltschutz“ sucht, wird mit einigen Fundstellen belohnt. So sind im Gesetz als Themen von Betriebsversammlungen u.a. umweltpolitische Angelegenheiten genannt. Danach muss der Arbeitgeber mindestens einmal im Jahr auf einer Betriebsversammlung über den Stand des betrieblichen Umweltschutzes zu berichten. Peinlich, wenn es da nichts zu berichten gäbe. Auch gehört es zu den allgemeinen Aufgaben von Betriebsräten, Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern.

Was heißt “betrieblicher Umweltschutz”?

Dieser Begriff ist durchaus weit auszulegen. Dazu gehören ganz klassisch Filter in einem Schornstein auf dem Betriebsgelände, obwohl sich die Emissionen in aller Regel nicht auf dem eigenen Betriebsgelände auswirken. Auch die Nutzung von Recyclingpapier oder Ökoreinigungsmitteln können eine Maßnahme des betrieblichen Umweltschutzes sein.

In der Begründung des Betriebsverfassungsgesetzes heißt es: “der Bezug zu der […] Aufgabenstellung des Betriebsrates gehe gerade nicht dadurch verloren, dass sich Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes […] in der Regel außerhalb des Betriebes mittelbar oder unmittelbar auswirkten” (1). Die betriebliche Anknüpfung bedeutet also nicht, dass die erfassten Umweltauswirkungen stets vom eigenen Betrieb ausgehen müssten. Erfasst sind auch Umwelteinwirkungen ,von außen´. Sie müssen lediglich einen Anknüpfungspunkt im Betrieb haben” wie z. B. Schallisolierung von Fenstern (2). Die Möglichkeiten zur Einflussnahme sind demnach nicht etwa auf die chemische Industrie beschränkt, sondern in allen Unternehmen, gerade auch im Dienstleistungssektor, vorhanden.

Umweltschutz mit E-Mobil / BetriebsratswahlenMitbestimmungspflichtig ist zum Beispiel das Angebot in Betriebskantine oder Betriebskindergarten (3). Das eröffnet vielfältige Möglichkeiten, um regionale, saisonale, fair gehandelte oder biologisch angebaute Waren in das Angebot hinein zu verhandeln. Auch könnte die Einführung eines Veggietages oder eines regelmäßigen Angebots veganer Speisen vom Betriebsrat mitbestimmt werden (die Personalräte im öffentlichen Dienst haben hier sogar noch mehr Möglichkeiten). Vorstellbar sind außerdem Bonusregelungen für sparsames Fahren, für den Verzicht auf den größtmöglichen Dienstwagen und vieles mehr.

Betriebsratswahlen – Engagement gefragt

Der Umfang der Mitwirkungsrechte beim Umweltschutz hängt ganz “wesentlich vom Einsatz des Betriebsrates ab, insbesondere davon, in welchem Umfang er die nötigen Informationen einfordert und seine Vorstellungen einbringt.” (4)

Nach meinen Erfahrungen liegen diese Möglichkeiten der Einflussnahme in vielen Betrieben brach. Vielleicht weil “klassische”, gewerkschaftspolitisch orientierte Betriebsräte dieses Handlungsfeld noch nicht für sich entdeckt haben. Ganz sicher ist es aber so, dass viele Menschen, denen die Umwelt, Natur und nachhaltige Lebensführung am Herzen liegen, über die Möglichkeiten von betriebsrätlichem Engagement in diesem Bereich keine Informationen haben.

Deshalb möchte ich alle, die sich auch in ihrem Betrieb umweltpolitische und nachhaltige Veränderungen wünschen aufrufen, sich bei einer der nächsten Betriebsratswahlen als Kandidaten*innen aufzustellen. Das ist leichter als gedacht. Traut Euch!

Thomas FriedlThomas Friedl war zwölf Jahre Betriebsrat und leitet Seminare und Fortbildungen für Betriebsräte*innen u.a. zum Thema Nachhaltigkeit.

 

 


Mehr: 
Wie es um Umweltschutz und Nachhaltigkeit in der GLS Bank steht, lest ihr in unserem Nachhaltigkeitsbericht, den ihr auf unserer Website herunterladen könnt.

Zum GLS Nachhaltigkeitsbericht

Titelfoto: PV-Anlagen auf dem Dach der GLS Bank Bochum

Quellen: (1) Reichelt/Meyer, RdA 2003, (2) ebd, (3) Däubler u.a., Kommentar zum BetrVG, 12.Aufl., Seite 1616, (4) Reichelt/Meyer, RdA 2003

  1. Lieber Thomas,
    eine gelungene Darstellung zu einem Thema, das in Schulungsangeboten für Betriebsräte eine eher untergeordnete Rolle einnimmt. Allgemeine Aufgaben, soziale Mitbestimmung, Mitwirkung bei personellen Angelegenheiten und Handlungsmöglichkeiten bei betrieblichen Veränderungsprozessen sind in aller Regel grundlegende Seminarinhalte. “Umweltschutz im Betrieb”, ich erinnere an unsere Seminarkonzeption, die wir erarbeitet haben; die Durchführung scheiterte an zu geringen Teilnehmerinteresse. Die Konzeption liegt noch in der Schublade, mittlerweile hat sich ein neues Bewußtsein zum Umweltschutz gebildet und warum sollten wir das Thema nicht wieder anbieten?
    Es ist wichtiger denn je. Und es wird zunehmend ein verantwortungsvolles Aufgabengebiet für die Betriebsräte. Von daher ist es, und da pflichte ich Dir vollkommen bei, eine Aufgabe nicht nur für die wiedergewählten Betriebsräte, sondern auch für die in die Gremien neugewählten Betriebsräte. Neue Besen fegen besser.

    Mit freundlichen Grüßen
    Detlef Grumann
    http://www.mobe-ev.de

    • Moin Detlef,
      vielen Dank für Deinen Kommentar!
      Du hast völlig recht: dieses Thema sollte unbedingt vermehrt, besonders auch über gewerkschaftliche Bildungswerke, für Betriebs-und Personalräte angeboten werden. Da stehe ich gern zur Verfügung!
      Denn es ist noch viel zu tun damit auch die Mitbestimmungsgremien erkennen, daß es neben den -natürlich immer drängenden Problemen wie Arbeitsplatzabbau, Arbeitsverdichtung usw- auch die Möglichkeiten langfristiger Ziele für gesunde Jobs in einer lebenswerten Welt gibt.
      Umweltschutz ist nich ohne Grund eins der Ziele in der ver.di Satzung.
      Die ver.di Bildungswerke sind hier mit Seminarangeboten nach den Bildungsurlaubsgesetzen in den Bildungsstätten Brannenburg und Walsrode schon vertreten. Es ist nun dringlich an der Zeit, daß auch Angebote für Betriebsräte mit Freistellung nach §37 (6) BetrVG bzw. den enstprechenden §§ der BPersVG verwirklicht werden, denn es ist klar: den Klimawandel – besser: Klimakatastrophe – werden wir nicht mehr aufhalten. Dafür ist es bereits zu spät, nicht zuletzt “dank”all der Menschen, die trotz all der deutlichen Zeichen -erstaunlicherweise meist trotz eigener Kinder!- ein völlig klimaignorantes Leben führen, beispielsweise beim Einkauf die Produkte und Dienstleistungen nicht nach deren Klimaschädlichkeit bzw. Klimafreundlichekeit aussuchen. ( Getoppt noch von denen, die mit dem Po.Cayenne zum Bio-Hofladen 100km aufs Land zum Einkaufen fahren…)
      Deshalb müssen in den Betrieben die Betriebsräte mithelfen zu retten, was an Resten des Ökosystems noch da ist.
      Neben der ökologisch einwandfreien Ausstattung der Arbeitsplätze sind Jobtickets, Fahrrad/E-bike-Angebote, Rückbau von Parkplätzen und Vorschläge für klimafreundliche Produktion und klimafreundliche Produkte (§92a BetrVG) und vieles mehr möglich.
      Eine wichtige Aufgabe für Leute mit viel Engagement, die direkt mit der Erhaltung von Arbeitsplätzen zu tun hat. Denn wie sagte schon Sharan Burrow, Vorsitzende des internationalen Gewerkschaftsbunds: There are no jobs on a dead earth!

  2. […] Wie können Betriebsräte*innen für Umweltschutz im Betrieb aktiv werden, fragt unser Gastautor Thomas Friedl anlässlich der in diesem Jahr anstehenden Betriebsratswahlen. Im Betriebsverfassungsgesetz… Der Beitrag Betriebsratswahlen 2018: Zeit für mehr Umweltschutz erschien zuerst auf Das Blog. Original Artikel anzeigen […]

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