Der Wirtschaftsteil :: Nr. 279 - Gastbeitrag von Kiki Thaerigen zur DSGVO

Der Wirtschaftsteil :: Nr. 279 – Gastbeitrag von Kiki Thaerigen zur DSGVO

Der Wirtschaftsteil :: Nr. 279 - Gastbeitrag von Kiki Thaerigen zur DSGVOKiki Thaerigen ist Illustratorin und Grafikdesignerin in Hamburg und arbeitet für die besten und nettesten Kunden weltweit, sagt sie. Für den Wirtschaftsteil hat sie sich die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO und ihre Auswirkungen auf Blogger und andere angesehen:

Nicht erst seit dem jüngsten der vielen Facebookskandale ist selbst der Politik klar geworden: So kann es nicht weitergehen, es braucht einen besseren Schutz der Nutzerinnen und Nutzer vor der Datensammelwut der Konzerne und Geschäftsleute. So wurde die EU-weit die Datenschutzgrundverordnung – Hashtag: #DSGVO bzw. international #GDPR – ins Leben gerufen, die am 25. Mai in Kraft treten wird und länderübergreifend bei Webseitenbetreibern für Kopfschmerzen sorgt. Was genau drinsteht in dieser Verordnung, das kann man hier im Wortlaut nachlesen. Wie so häufig sind es die kleinen, privaten Blogger und Freiberufler, die das Thema besonders ernst nehmen und mit der Aufgabe ihrer Webpräsenzen, mindestens aber der Kommentarfunktion und dem Rauswurf der Statistiktools wie Google Analytics und selbst der Google Webfonts (Schriftarten) liebäugeln. Wie man das technisch umsetzt, zeigt Webentwickler Carsten Dobschat in einer Folge seiner Serie zum Theme DSGVO.

Die angedrohten Strafen bei Verstößen sind drakonisch bis existenzbedrohend und in den Abmahnkanzleien steht der Teufel wohl auch schon in den Startlöchern und scharrt mit dem Huf. Und Google? Dort schießt man mit der eigenen, neuen EU User Consent Policy deutlich über die Forderungen des Gesetzgebers hinaus, wie Onlinestratege Ritchie Pettauer aufzeigt.

DSGVO – Kein Grund zur Panik!

Warum es jedoch eigentlich keinen Anlaß zur Panik gibt, erklärt Webentwickler Ernesto Ruge: Die DSGVO fußt nämlich vielfach auf dem bereits geltenden und besonders restriktiv formulierten deutschen Bundesdatenschutzgesetz – das allerdings bislang vielfach ignoriert wurde, auch mangels ernstzunehmender Sanktionen. Warum es dann doch noch einen Anlaß, nun, wenn nicht zur Panik dann doch zur Besorgnis gibt, und zwar im Zusammenhang mit dem Kunsturhebergesetz und der aktuellen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, erläutert Jan Mönikes vom juristischen Portal Telemedicus.

Für Journalisten erklärt IT- und Medienrechtler Christian Solmecke von der Kanzlei WBS Law in Köln hier im Gespräch mit Journalistin Bettina Blaß, was sich ändert und wo Handlungsbedarf besteht.

Seine Kanzlei bietet freundlicherweise auch einen DSGVO -konformen Generator für die eigene Datenschutzerklärung in deutscher und englischer Sprache an.

Dieser Wirtschaftsteil ist ein Gastbeitrag von Kiki Thaerigen zur DSGVO. Weitere spannende Gastbeiträge anderer Autoren und Blogger findet Ihr hier.

Passend dazu: Was bringt die neue EU Datenschutz-Grundverordnung DSGVO?

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