Generationswechsel auf dem Bauernhof – was nun?

Die Wahl der geeigneten Rechtsform sollte gut überlegt sein!

Viele Landwirte fragen sich: „Was passiert mit meinem Hof, wenn ich alt bin? Wer führt ihn weiter, wenn es meine Kinder nicht tun?“ Die meisten ökologisch bewirtschafteten Höfe in Deutschland werden durch Pächter als Familienbetrieb geführt. Eine Möglichkeit, den Hof außerhalb der Familie weiterzugeben, ist die Bildung gemeinnütziger Träger in Form eines Vereins, einer gemeinnützigen GmbH oder einer Stiftung

„Die Frage nach der angemessenen Rechtsform stellt sich für landwirtschaftliche Betriebe vor allem bei der Hofübergabe – sei es innerhalb der Familie an die nächste Generation oder bei einer außerfamiliären Übergabe“, erklärt Cornelia Roeckl, Firmenkundenbetreuerin in der GLS Bank. „Dabei ist es wichtig, eine Rechtsform zu finden, die zum Hof passt. Egal, ob Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Aktiengesellschaft oder Stiftung gewählt wird – es gibt keine Formel, denen die Landwirte einfach folgen können. Jeder Betrieb hat seine eigenen Gegebenheiten, die berücksichtigt werden müssen.“ Die Organisations- und Rechtsform sollte gelebt und eine Änderung gründlich überlegt werden.

Etwa 80 Biobauernhöfe in Deutschland befinden sich derzeit in gemeinnütziger Trägerschaft. Im Sinne des Steuerrechtes ist Landwirtschaft an sich nicht gemeinnützig. Zahlreiche gemeinnützige Zwecke wie Jugendhilfe, die Arbeit mit behinderten Menschen oder die Förderung der Artenvielfalt können jedoch mit der Landwirtschaft verknüpft werden. Ein klarer Vorteil der gemeinnützigen Trägerschaft ist, dass die Existenz eines Hofes unabhängig von der Erbfolge gesichert ist und Höfe leichter übergeben werden können. Auch bei gemeinnütziger Trägerschaft bleibt der Betriebsleiter hauptverantwortlich für den Hof und kümmert sich neben seiner Arbeit um die Kommunikation und das Mitwirken der gemeinnützigen Träger.

Fast 30 Jahre lang ist der Boschenhof zwischen Isny und Leutkirch im Allgäu durch eine Kommanditgesellschaft getragen worden. „Wir haben uns damals für diese Rechtsform entschieden, damit wir als Bewirtschafter des Hofes persönlich haften können, und haben unsere Unterstützer aus dem regionalen und ideellen Umfeld als Kommanditisten auf ihre Einlage begrenzt“, erklärt Ulrike Hoffmann, Geschäftsführerin vom Boschenhof. Die Menschen auf dem Boschenhof möchten den Betrieb in eine Stiftung umwandeln. „Die Stiftung ist in unseren Augen eine zukunftsgerichtete Rechtsform, da sie dem ethischen Grundsatz entspricht, dass die Erde kein Privatbesitz ist“, erklärt Anselm Kuhle, Geschäftsführer vom Boschenhof. „So würde die Natur in einem auf ihren Erhalt ausgerichteten Gemeinschaftsinteresse treuhänderisch bewirtschaftet.“

Wir lassen uns in die Karten schauen:

Kreditbeispiele aus der ökologischen Landwirtschaft >>

Katrin Schaefer

  1. Hallo, aus Altersgründen haben wir als gemeinsames Besitzerehepaar
    vor, den Hof in andere Hände zu übergeben. Da unsere drei Töchter andere berufliche Ambitionen haben, können sie nicht übernehmen. Wir dachten wir an Verkauf an eine sich zu bildende oder bestehende Gemeinschaft. und Hinführung ion eine Stiftung, die uns ein gesichertes Renteneinkommen ermöglicht. Wer kann uns beraten?

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      Bettina Schmoll

      Hallo Herr Nau,
      ich frage mal nach und melde mich wieder.
      Viele Grüße
      Bettina Schmoll
      Online Redaktion

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      Bettina Schmoll

      Guten Tag Herr Nau,
      bitte haben Sie noch etwas Geduld. Die Fachleute sind alle bis Ende der Woche auf der Biofach in Nürnberg.
      Wir melden uns nächste Woche.
      Viele Grüße
      Bettina Schmoll
      Online Team

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