Klartext: Basel III

Die verhältnismäßig kleine Stadt in der Schweiz mit rund 170.000 Einwohnern hat es in der Finanzbranche zur  Berühmtheit gebracht. Denn in Basel hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht seinen Sitz. Mit Basel III ist  2010 bereits das zweite Reformpaket für die seit 1988 bestehende Bankenregulierung beschlossen worden. Danach müssen Banken ab 2013 höhere Mindestkapitalanforderungen einhalten als bisher. Im Kern geben die  Regeln die Höhe der Rücklagen vor, die Banken bei der Vergabe von Darlehen bilden müssen. Basel III sieht insbesondere vor, dass Banken zukünftig mehr an sog. hartem Eigenkapital (Kernkapital) für die Risikovorsorge vorhalten müssen. Dazu zählen z. B. bei Genossenschaftsbanken die Geschäftsanteile der Mitglieder. Bis 2019  werden sich die Mindestkapitalanforderungen schrittweise mehr als verdoppeln. Auch die GLS Bank benötigt daher in der Zukunft  deutlich mehr Eigenkapital in Form von Genossenschaftsanteilen. Daher waren auch die Entscheidungen zur  Verzinsung der Genossenschaftsanteile auf der Generalversammlung im Dezember 2011 notwendig. Mit dem neuen Regelwerk wollen die Aufseher letztlich eine Wiederholung der Finanzmarktkrise aus dem Jahr 2008 verhindern und das internationale Finanzsystem stabiler und sicherer machen. Allerdings löst auch Basel III zwei grundlegende Sicherheitsrisiken im Finanzsystem nicht: das Risiko der sog. Systemrelevanz großer Banken und die Risiken der Schattenbanken. Das Thema Bankenregulierung ist auch mit Basel III noch lange nicht beendet.

  1. […] bei einer fortschreitenden Regulierung des Finanzsektors (Basel III) gibt es weiterhin Lücken in der  Bankenaufsicht. Banken und Finanzinstitute suchen diese […]

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