GLS Vorstrandsprecher Thomas Jorberg

Generationswechsel in der Biobranche: Bio soll bio bleiben

Bei jedem dritten GLS Firmenkunden steht in den nächsten zehn Jahren ein Generationswechsel an. Die Nachfolge in der Biobranche ist auch Thema auf der derzeit stattfindenden BIOFACH in Nürnberg. Als nachhaltige Bank ist uns beim Wechsel von Inhaber*in oder Geschäftsführung wichtig, dass bio bio bleibt. Dafür entwickeln wir zusammen mit der GLS Beteiligungs AG und der GLS Treuhand e.V. passgenaue Lösungen für die Übergabe und können dabei auf einen reichen Erfahrungsschatz aus Bank-, Beteiligungs- und Stiftungswesen und auf das GLS Netzwerk zurückgreifen. Wie die Unternehmensübergabe letztlich geregelt wird, ist aber auch eine Frage der Haltung.

Ein Beitrag von GLS Vorstandssprecher Thomas Jorberg

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Eine Frage der Haltung

Wem gehört ein Unternehmen? Eine blöde Frage? Anhand der Rechtsform und der Eigentumsverhältnisse lässt sie sich natürlich formalrechtlich leicht beantworten. Wirtschaftlich ist es schon schwieriger, ist doch der Einfluss weniger großer Kunden oder — bei hoher Verschuldung — der Gläubiger oftmals größer als der eines Eigenkapitalgebers.

Gehört ein Unternehmen dem Unternehmer? Den Kapitalgebern? Den Mitarbeitern? Den Kunden? Was ist ein Unternehmen eigentlich? Ein verhandelbares Gut? Eine Leistungsgemeinschaft von Menschen? Oder eine Stakeholder-Organisation?

Hat ein Unternehmen einen Preis? Woraus lässt sich der errechnen? Aus dem eingezahlten Kapital und einbehaltenen Gewinnen? Aus den in Zukunft erwarteten Gewinnen? Aus den Maschinen, Gebäuden und anderen Werten, die es besitzt?
Und was ist das Ziel eines Unternehmens? Gewinne zu machen? Arbeitsplätze zu schaffen? Für Menschen Güter und Dienstleistungen zu erbringen? Die Umwelt zu
schützen?

Alles Fragen, auf die es keine eindeutigen Antworten gibt, ja deren Beantwortung eher eine Haltung, Sichtweise und Intention widerspiegelt als unbestreitbare Wahrheiten. Aber auf die Intention kommt es bei einer Unternehmensübertragung vor allem an.

Zwischen Höchstpreis und Nutzen stiften

Wer überzeugt ist, dass das Vermögen ausschließlich dem rechtlichen Eigentümer persönlich zusteht und dass das Unternehmen ein frei handelbares Gut ist, wird einen möglichst hohen Preis erzielen wollen, weil das wesentliche Ziel von Unternehmen die Gewinnerzielung ist. Die meisten Berater gehen von einem solchen Unternehmensverständnis aus und bieten daher entsprechende Beratungen, Käufersuche und Vertragsgestaltungen an.

Jemand, der „sein“ Unternehmen als eine zweckmäßige Leistungsgemeinschaft von Menschen ansieht, die für andere Menschen Güter und Dienstleistungen hervorbringen, versteht sich — obwohl möglicherweise rechtlich einziger Eigentümer — mehr als Treuhänder des Ganzen. Er oder sie lehnt es ab, das Unternehmen oder Anteile daran als ein frei verkäufliches Gut zu betrachten, das bestenfalls zum möglichst hohen Preis versilbert werden sollte. Im Gegenteil, er stellt die Nutzenstiftung des Unternehmens in den Mittelpunkt.

Hier sind bewusst zwei extrem gegensätzliche Haltungen beschrieben, die in konkreten Fällen sicherlich differenzierter und eher im Bereich dazwischen liegend vorkommen. Je nachdem wird man unterschiedliche Lösungen für eine Unternehmensübertragung erarbeiten und beraten. Im ersten Fall im Extrem den Unternehmens(teil)verkauf an den Höchstbietenden, im anderen Extremfall zum Beispiel die Übertragung des Unternehmens an eine Stiftung.

Die Basis: eine sorgfältige Bestandsaufnahme

In der Regel bewegen sich alle guten Unternehmer*innen zwischen diesen beiden einseitigen Haltungen und wollen vor allem ihr Unternehmen gut und erfolgreich weitergeführt wissen. Insofern stehen bei der Beratung einer Unternehmensübertragung folgende Fragen im Vordergrund:

  • Was ist der Grund oder Anlass für die Unternehmensübertragung?
  • Wie ist die Haltung zum eigenen Unternehmen?
  • Was muss neben der Übertragung sichergestellt werden?
  • Welche Anforderungen und Erwartungen bestehen an die zukünftige Unternehmensleitung, welche an den oder die zukünftigen Eigentümer und Strukturen?

Wird diese Bestandsaufnahme der Grundlagen, Erwartungen und Haltungen nicht sorgfältig gemacht, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die gewählten Strukturen, Preise und Eigentümer zu künftigen Entwicklungen des Unternehmens
führen, die von dem oder der Übertragenden weder intendiert, erwartet noch gewollt waren. Nicht wenige Unternehmens(teil)verkäufe wurden später unter großen Kraftanstrengungen und mit erheblichem finanziellen Aufwand wieder rückgängig gemacht.

Aus Beispielen lernen

Als Beispiele aus der Biobranche sei erinnert an den Einstieg der Schwarz-Gruppe (Lidl u. a.) bei basic, die nach Protesten der Kunden*innen wieder ausgeschieden ist. Die Molkerei Scheitz hat die Beteiligung des Konzerns Bongrain zurückgekauft.
Rapunzel Naturkost hatte 1990 den Weg als Aktiengesellschaft eingeschlagen und einen Börsengang zumindest in Erwägung gezogenen. Später hat sich die Firma vom Kapitalmarkt zurückgezogen und 2009 wieder in eine GmbH umgewandelt, da die Rechtsform AG zwar der Kapitalbeschaffung dient, aber in der Verwaltung sehr aufwendig ist.

Ganz unterschiedliche praktische Beispiele für die Unternehmensnachfolge zeigen wir in unserer neuen Ausgabe des “Sinnmachers”, die in den nächsten Wochen erscheint. In ihm erfahrt ihr u.a. wie Ernst Schütz vom Umweltversand Waschbär, Wolfgang Heck von der Taifun-Tofu GmbH und Rosemarie Rübsamen von Rübsamen Windenergie die Übergabe angehen.

Mehr Infos

Auf unserer Website stellen wir eine ganze Reihe von Unternehmen und Projekten vor, die wir finanzieren. In 2017 waren rund 3 Milliarden Euro als Kredit in sechs sozialen, ökologischen und nachhaltigen Branchen vergeben. Erfahrt mehr dazu, wo das Geld unserer Kunden*innen wirkt.

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